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Eduard Oswald
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Frage von Karl-Georg V. •

Frage an Eduard Oswald von Karl-Georg V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Oswald,

ich war lange ehrenamtlicher MA der Deutschen Herzstiftung und bin Fördermitglied der Deutschen Schlaganfallhilfe.

Mein Ehrenamt bei der Deutschen Herzstiftung lasse ich z.Z. ruhen.

Für Fortbildungen und Kongresse in Aichach, Augsburg, Landsberg, Starnberg usw. brauche ich zur An- und Abreise meinen Privat-Pkw, wobei ich Treibstoffkosten über die KM-Pauschale abrechne.

Aufgrund der gestiegenen Benzinkosten, reicht die vorhandene KM-Pauschale schon lange nicht mehr aus, so dass ich aus meiner Privatschatulle lange Zeit zugezahlt habe.
Wenn ich schon meine Arbeitskraft freiwillig zur Verfügung stelle, so sollten meine notwendigen Auslagen doch so bezahlt werden, dass hier kein Verlust enrtsteht.
Nachdem von den Parteien immer wieder betont wird, wie wichtig solche Ehrenämter sind, sollte überlegt werden, ob man nicht die KFZ-Pauschale so ändert, dass die Ehrenamtlichen MA keine zusätzlichen privaten Kosten mehr einkalkulieren müssen.
Sollten sie dafür nicht zuständig sein, bitte ich Sie mein Anliegen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Mit herzlichen Grüßen

Karl-G. Vaith

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vaith,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihren ehrenamtlichen Einsatz bei der Deutschen Herzstiftung und Ihre Fördermitgliedschaft bei der Deutschen Schlaganfallhilfe bedanken. Sie waren bzw. sind für eine gute Sache tätig. Deutschland wäre ärmer, würden sich nicht so viele Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit in Sportvereinen, Stiftungen, im kirchlichen oder sozialen Bereich freiwillig und nachhaltig engagieren. Ihr Einsatz sorgt für mehr Zusammenhalt und fördert das Gemeinwesen.

Für Fahrten, die im Interesse des Vereins/Verbandes vorgenommen werden, kann eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, entsprechend dem Reisekostenrecht, bei Benutzung des Privatwagens geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich um den gleichen Betrag, den ein Arbeitnehmer im Rahmen der Werbungskosten ansetzen kann.

Die christlich-liberale Koalition sorgt aber mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts für eine umfassende Unterstützung des Ehrenamts und den Abbau bürokratischer Hindernisse. Mit diesem Gesetz werden die Pauschalen im Steuerrecht deutlich angehoben, so dass Übungsleiter künftig bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten können. Alle anderen ehrenamtlich Tätigen werden durch die Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro begünstigt.

Durch diesen höheren Pauschalbetrag geben wir Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit, auf bürokratisch aufwändige Einzelabrechnungen zu verzichten. Meiner Auffassung nach sollen Menschen ihre Freizeit ihren Mitmenschen zur Verfügung stellen können und nicht mit Abrechnungsarbeiten am Schreibtisch verbringen müssen.

Ich bedauere, Ihnen keine andere Information geben zu können und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB