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Frage von Andereas S. •

Frage an Eduard Oswald von Andereas S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

in den den Medien wird derzeit aus aktuellem Anlass viel über die Probleme des Länderfinanzausgleiches berichtet. Insbesondere wird darüber diskutiert, ob Berlin als Hauptstadt aus dem Länderfinanzausgleich herausgenommen und zukünftig vom Bund unterstützt werden sollte. Als Grund dafür wird angegeben, dass Berlin als Hauptstadt besondere Belastungen zu stemmen habe. Ich nehme dieses Argument mit einiger Verwunderung zur Kenntnis, da Berlin durch seinen Status als Hauptstadt doch auch viele Vorteile genießt. Nehmen wir für einen kurzen Augenblick einmal an, noch immer wäre Bonn unsere Hauptstadt. Berlin müsste auf zahlreiche Mitglieder und Mitarbeiter von politischen Institutionen, Ministerien, Stiftungen, Konsulaten und Lobbyvertretungen verzichten, die meist mit einem hohen Gehalt ausgestattet sind, Berlin zu viel Kaufkraft verhelfen und zu einem großen Teil im Stadtstaat ihre Steuern zahlen. Nun zu meiner Frage: Gibt es eine Aufstellung der finanziellen Vor- und Nachteile, die der Hauptstadtstatus für Berlin mit sich bringt? Gibt es im Saldo tatsächlich einen Hauptstadtnachteil?
Eine zweite Frage: Die Stadtstaaten werden im Länderfinanzausgleich bevorzugt, weil sie Funktionen für ihr Umland übernehmen und gleichzeitig ein Teil ihrer Arbeitnehmer im Umland wohnt und dort seine Steuern zahlt. Dieses Argument ist für mich grundsätzlich nachvollziehbar. Aber müssten im Gegenzug nicht die Bundesländer im Finanzausgleich benachteiligt werden, die davon unmittelbar profitieren? Also Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg. Was hat zum Beispiel Bayern oder das Saarland damit zu tun?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mit dieser Frage bei Ihnen an der richtigen Adresse bin, aber vielleicht können Sie mir ggf. einen entsprechenden Ersatzansprechpartner benennen.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schulz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Systematik des Länderfinanzausgleiches.

Weiterhin stellen Sie die Frage, ob sich für das Land Berlin durch den Hauptstadtstatus finanzielle Vorteile ergeben. Meines Wissens gibt es keine abschließende Aufstellung der finanziellen Vor- bzw. Nachteile, die die Stellung Berlins als Hauptstadt mit sich bringt. Hierbei spielen eine große Anzahl von Faktoren, die sich positiv auswirken und im Gegenzug aber Belastungen mit sich bringen, so dass sich diese Frage nach momentanem Stand nicht einfach für eine Seite beantworten lässt.

Im Hinblick auf die Frage nach der Bevorzugung von Stadtstaaten gegenüber der Flächenstaaten kann man hier ganz sicher einen Handlungsbedarf erkennen, den man klären muss. In der von den Bundesländern Bayern und Hessen angekündigten Klage, wird auch diese Fragestellung aufgegriffen werden müssen, da es tatsächlich zu einer Bevorzugung von Stadtstaaten kommt, worauf Sie in Ihrer Frage hinweisen.

Der Länderfinanzausgleich ist in der jetzigen Form ein rein auf die Einnahmen bezogener Ausgleich. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, erhalten finanzschwache Länder Ausgleichszuweisungen von finanzstarken Ländern. Dabei soll allerdings die finanzielle Eigenverantwortung und die Eigenstaatlichkeit der Länder nicht aufgehoben werden. Dabei muss kritisch hinterfragt werden, ob den Geberländern nach dem Ausgleich zu wenig von ihren Mehreinnahmen bleiben, während die Nehmerländer gegebenenfalls weniger Anreize haben, sparsam zu wirtschaften.

Bayern zahlte allein im Jahr 2012 rund 3,9 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich, was in etwa der Hälfte des gesamten Ausgleichvolumens entspricht. Damit muss Bayern für den Länderfinanzausgleich fast ein Zehntel seines Staatshaushalts aufwenden. Seit vergangenem Jahr gibt es nur noch drei Geberländer, womit sich ganz selbstverständlich die Frage nach der Gerechtigkeit des momentanen Systems stellt. Aus meiner Sicht müssen all diese Themen Gegenstand der angestrebten Klage sein, um zukünftig und nachhaltig Klarheit für eine gerechte Lastenverteilung zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB