Portrait von Eduard Oswald
Eduard Oswald
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eduard Oswald zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Marius S. •

Frage an Eduard Oswald von Marius S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Oswald,

Wie wir ja wissen haben Sie am 29.06.2012 in Ihrer Verantwortung als Bundestagsabgeordneter dem Gesetzentwurf zum ESM zugestimmt. In Ihrer speziellen Funktion als ordentliches Mitglied des Finanzausschusses verfügen Sie sicherlich über spezielle Sachkenntnisse, die die Beantwortung der folgenden vier Fragen ermöglichen sollte:

* Warum muss der ESM als völkerrechtlicher Vertrag unkündbar und damit für jede gewählte Regierung bindend sein? Vielleicht sehen unsere Enkel die Welt ja mal aus anderen Augen?
* Warum sind keine Möglichkeiten vorgesehen, dass der ESM vom Parlament oder von der Öffentlichkeit kontrolliert werden kann?
* Warum unterliegen alle Mitarbeiter des ESM einer Schweigepflicht und genießen Immunität?
* Man fragt sich fast zwangsläufig: Was haben Sie denn vor, das so geheim und so kritisch ist, dass man sich jeglicher demokratischer Kontrolle entziehen will und sogar Immunität benötigt?

Danke für die Aufklärung zu diesen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen,

Marius Schmelcher.

Portrait von Eduard Oswald
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmelcher,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Juli 2012 hier bei www.abgeordnetenwatch.de.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, um sicher zu stellen, dass auch Nachfolgeregierungen sich an Vereinbarungen halten. Andernfalls wären verbindliche Festlegungen schlichtweg unmöglich, wenn nach jeder Wahl in einem Unterzeichnerstaat Vereinbarungen in Frage gestellt werden würden. Der ESM kann aber nach den völkerrechtlichen Regeln auch wieder beendet werden.

Die im ESM-Vertrag vorgesehenen Immunitäten für den ESM selbst, sein Vermögen sowie seine Amtsträger und Bediensteten entsprechen den bei Internationalen Finanzinstitutionen üblichen Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind. Durch die Regelungen soll der ESM und sein Vermögen vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Das ist im Interesse der ESM-Mitglieder und damit auch des deutschen Steuerzahlers. Die persönliche Immunität der Amtsträger und Bediensteten kann durch den Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. den Geschäftsführenden Direktor aufgehoben werden. Dadurch wird Missbrauch entgegengewirkt. Vergleichbare Regelungen gelten u. a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken.

Maßgebliches Entscheidungsgremium im Rahmen des ESM ist der Gouverneursrat, der sich aus den Finanzministern der ESM-Staaten sowie jeweils einem stellvertretenden Mitglied zusammensetzt. Die parlamentarischen Beteiligungsrechte werden national sind im Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus verankert. In allen Angelegenheiten des ESM, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages betreffen, entscheidet das Plenum Deutschen Bundestages. Die interne und externe Prüfung des ESM folgt weitgehend internationalen Standards. Der Abschluss des ESM wird von unabhängigen externen Abschlussprüfern geprüft, die mit Zustimmung des Gouverneursrats bestellt werden und für die Bestätigung des Jahresabschlusses verantwortlich sind. Die externen Abschlussprüfer sind berechtigt, sämtliche Bücher und Konten des ESM zu prüfen und alle Auskünfte über dessen Geschäfte zu verlangen. Der ESM unterliegt der Prüfung durch einen Prüfungsausschuss, in dem Mitglieder der obersten Rechnungskontrollbehörden der ESM-Staaten sowie des Europäischen Rechnungshofs vertreten sind. Der jährliche Bericht des Prüfungsausschusses ist den nationalen Parlamenten zugänglich.

Ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB