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Frage von Florian S. •

Frage an Eduard Oswald von Florian S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

Sie stimmen mir sicher zu, dass private Altersvorsorge empfehlenswert oder sogar notwendig ist. Ich (26 J.) bin nun seit zwei Jahren berufstätig und würde eigentlich gerne von meinem Gehalt regelmäßig Aktien kaufen und so lange wie möglich halten. Leider werden auf einen eventuellen Gewinn immer mindestens 25% Steuer fällig, was diese Form der Geldanlage seit knapp drei Jahren besonders unattraktiv macht. Wäre es denn nicht sinnvoll, eine bspw. 5-jährige Spekulationsfrist einzuführen, nach deren Ablauf alle Gewinne steuerfrei wären? Im Gegenzug könnte die Abgeltungssteuer dann auf bspw. 30% angehoben werden. Sie würden die Spekulanten damit stärker zur Kasse bitten und gleichzeitig Ottonormalsparer entlasten.

Mit den besten Grüßen
Florian Schönbeck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schönbeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.September 2011.

Ich finde es sehr gut, dass Sie sich bereits in Ihren jungen Jahren Gedanken um Ihre Altersvorsorge machen. Dies ist keine Selbstverständlichkeit.

In Zukunft werden in Deutschland immer weniger Arbeitnehmer für eine steigende Zahl an Personen, die aus der Erwerbstätigkeit ausgeschieden sind, aufkommen müssen. Aufgrund dieser demografischen Entwicklung wird es den gesetzlichen Rentenversicherungen nicht in jedem Fall möglich sein, für eine Rente ohne Einschränkungen des Lebensstandards zu sorgen. Es ist daher notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig die Initiative ergreifen und sich durch eine private Altersvorsorge absichern.

Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 trat zum 1.1.2009 in Kraft und sieht eine generelle Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte in Höhe von 25 Prozent vor, wobei der Solidaritätszuschlag und eine eventuell anfallende Kirchensteuer noch hinzugerechnet werden müssen. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, Kurs- und Währungsgewinne werden damit mit einem einheitlichen Satz besteuert. Ziel des Gesetzes war es, dass Anlageentscheidungen nicht mehr nach steuerlichen, sondern viel mehr nach ökonomischen Überlegungen getroffen werden. Es soll aber auch die Steuerflucht ins Ausland durch einen verminderten Steuersatz verhindert werden. Bis dahin wurden Zinserträge nach dem Einkommensteuersatz besteuert. Der Grenzsteuersatz der Einkommensteuer lag am 1.Januar 2007 bei 45 Prozent. Es kann daher nicht grundsätzlich behauptet werden, dass die Abgeltungssteuer nachteilig wäre.

Ferner ist zu erwähnen, dass die Abgeltungssteuer erst nach der Überschreitung des Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete fällig wird. Es war aber auch die Absicht der Bundesregierung für Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, keine Abgeltungssteuer zu erheben. Dies umfasst beispielsweise die Riester-Fondssparpläne, Rürup-Rente und betriebliche Vorsorgepläne.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB