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Frage von Christopher K. •

Frage an Eduard Oswald von Christopher K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Oswald,

ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage an Sie. Wie ich aus einem Bericht von Report Mainz vom September 2010 erfahren habe, besteht die Möglichkeit, durch Seekabel durch die Nordsee große Mengen Strom aus Norwegen zu importieren. Das Konsortium NoGer plant, ein Unterseekabel zur Versorgung mit norwegischem Ökostrom verlegen zu lassen. Die Leistung läge bei 1400 Megawatt und mehrere Kabel wären möglich. Die EU-Energiekommission hält NoGer für ein "Schlüsselprojekt von vorrangigem Gemeinschaftsinteresse". Im Bericht wird aber erklärt, dass NoGer nicht unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) fällt, die regelt "dass Kraftwerke ständig Strom ins Netz einspeisen dürfen". Die KraftNAV gilt nur für Kraftwerke und nicht für Seekabel. Dadurch kann NoGer natürlich schlecht investieren, denn die Abnahme des Stroms wäre nicht garantiert. Angeblich verweigert Bundeswirtschaftsminister Brüderle, die KraftNAV auf Seekabel zu erweitern. Ohne Änderung der KraftNAV wird NoGer aber kein Geld in die Seekabel investieren.

Ich bitte Sie mir dazu folgende Fragen zu beantworten.
1. Wie ist die Ihre Position und die der CDU zu diesem Thema?
2. Sind Ihnen Argumente bekannt, die gegen dieses Projekt sprechen?
3. Wurde das Thema in Ihrem Ausschuss schon einmal angesprochen und wenn ja mit welchem Ergebnis? Frau Claudia Bögel antwortete in einer diesbezügliche Frage mit einer Zuarbeit aus dem Wirtschaftsministerium. Danach sollte eine Ausnahmegenehmingungsverfahren der BNetzA abgewartet werden.
4. Ist dies abgeschlossen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein warum nicht? Das Verfahren läuft seid mindestens 8 Monaten.
5. Die BNetzA regelt in Deutschland die Netznutzungsentgelte. DIe KraftNav regelt die Bedingungen fu?r den Netzanschluss. Welche Rolle spielt die Frage der Entgelte für die grundsätzliche Anschlussgenehmigung? Ist diese Begründung für die Zurückhaltung des Ministers, Ihrer Meinung nach glaubwürdig?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kuhlmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. März 2011.

Den Bau der geplanten Stromverbindung zwischen Norwegen und Deutschland im Rahmen des Norger-Projektes halte ich für eine begrüßenswerte Maßnahme, die einen Beitrag für die Erreichung der gesetzten energiepolitischen Ziele leisten kann. Dadurch wird die grenzüberschreitende Netzinfrastruktur ausgebaut, was sich positiv auf den Wettbewerb auswirkt.

Das Gemeinschaftsprojekt Norger zur Errichtung einer Verbindungsleitung zwischen Norwegen und Deutschland war im Februar 2011 Teil der Beratungen im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages.

Die geplante Leitung ist als Gleichstromkabel mit einer Kapazität von 1.400 MW vorgesehen. Eine Inbetriebnahme ist für das Jahr 2015 geplant. Da das Modell auf einer Befreiung von der Regulierung beruht, hat Norger bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) und bei den entsprechenden norwegischen Behörden einen Antrag nach Art. 7 der EU-Verordnung 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel eingereicht. Die BNetzA hat hierfür eine Ausnahmegenehmigung von der Regulierung unter Auflagen erteilt. Nach Maßgabe von Art. 7 der EU-Verordnung 1228/2003 hat die EU-Kommission die Möglichkeit, Änderungen oder sogar einen Widerruf der Entscheidung der BNetzA zu verlangen. Insgesamt handelt es sich dabei um keine politische, sondern vielmehr um eine regulatorische Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB