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Eduard Oswald
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Frage von Siegfried K. •

Frage an Eduard Oswald von Siegfried K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Eduard Oswald,

nachdem ich im ZDF-Programm die Sendung Finanzkrise 2.0 verfolgt habe, wende ich mich gemäß dem Ratschlag von Herrn Dirk Müller, Frankfurter Börse, an Sie, dass Sie aktiv mithelfen dem momentanen Finanztreiben Einhalt zu gebieten. Adäquate Gegenmittel wären nach meiner Meinung

1. Leerverkäufe generell zu verbieten.
2. Finanz-Zocker, die den europäischen Völkern Schaden zufügen vor ein europäisches Gericht zu bringen, genauso wie deutsche Firmen zur Kasse gebeten werden, wenn sie irgenwo auf dieser Welt durch Schmiergelder der amerikanischen Wirtschaft angebliche Nachteile erbringen.
3. Eine nicht lächerliche Finanztransaktionssteuer, die bei jedem neuen Drehen des Finanzrades abkassiert. Dass aber nicht wieder die kleinen Leute geschröpft werden, sollte die Steuer ab einem Millionenbetrag gelten.
4. Die Bundesrepublik Deutschland soll endlich innerhalb der europäischen Union die Stabilitätskriterien selber erfüllen und massiv darauf drängen, dass auch die anderen Staaten dies einhalten. Es könnte sich z.B auch Deutschland aus dem Euroland zurückziehen.

Bedenklich ist auch Aussage eines Staatsanwaltes, dass man sich Gerichtsverfahren gegen die Finanzlobby dreimal überlegt, da man sich 500 Anwälten der Lobby gegenübersieht. Diese Ausage relativiert den Rechtsstaat. Soll der Bürger überhaupt noch zur Wahl gehen, weil der Rechtsstaat bereits gestorben ist?

Wie stehen Sie zu diesen Vorschlägen und welche Meinung haben die Abgeordneten der anderen Wahlkreise. Können die Bürger aller europäischen Staaten auf Einhalt des Treibens hoffen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kranzfelder,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Mai 2010.

Als Folge der Finanzmarktkrise mit all ihren negativen Auswirkungen muss für uns gelten, dass eine Krise wie die vergangene in Zukunft auf jeden Fall zu vermeiden ist.

Ich teile Ihre Meinung, dass ungedeckte Leerverkäufe zukünftig nicht mehr möglich sein sollen, wodurch Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden können. Diesen Punkt hat die christlich-liberale Koalition bereits aufgegriffen.

Ihr Vorschlag, eine Finanztransaktionssteuer zu installieren, kann nur dann sinnvoll sein, wenn deren Einführung auf internationaler bzw. europäischer Ebene abgestimmt werden kann. Wenn dies gelingt, halte ich die Transaktionssteuer für ein geeignetes Instrument, um den Finanzsektor an den Kosten der Finanzmarktkrise angemessen zu beteiligen. Die konkrete Ausgestaltung und die Festsetzung, ab welchen Beträgen diese greift, muss dabei noch intensiv diskutiert und abgewogen werden.

Die christlich-liberale Koalition bekennt sich zum europäischen Stabilitätspakt. Wir halten an dem Ziel fest, das strukturelle Defizit in den nächsten Jahren schrittweise zurückzuführen. Dies gilt in gleicher Weise für die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Deswegen müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, auch in einem finanz- und wirtschaftspolitisch schwierigen Umfeld voranzutreiben. Die Politik der Krisenüberwindung und der Stabilisierung der Wirtschaft trägt auf der Einnahmenseite Früchte. Die Steuereinnahmen wären bei einer anderen Politik deutlich zurückgegangen und hätten den Konsolidierungsbedarf sogar noch verschärft. Das Setzen von Prioritäten bei Ausgaben und das dringende Überdenken von vereinbarten Ausgabenzielen, die wir noch bei einer völlig anderen haushalts- und finanzpolitischen Situation beschlossen haben, nehmen an Bedeutung erheblich zu.

Insgesamt brauchen wir einen verbesserten Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte, um die Stabilität zu erhöhen und weiteren Krisen vorzubeugen. Konkret bedeutet dies, dass wir klügere Anreizsysteme, sprich Entlohnungs- und Haftungsregeln, robustere Eigenkapital- und Liquiditätsregeln, eine durchschlagskräftigere Finanzmarktaufsicht und einen stärkeren Schutz der Steuerzahler und Sparer brauchen. Dies beinhaltet Haftungsfragen ebenso wie eine Verbesserung der europäischen Finanzaufsicht.

Es besteht Konsens darüber, dass sich eine Finanzkrise nicht wiederholen darf, weswegen an den entsprechenden Gegenmaßnahmen gearbeitet wird. Es werden die richtigen Lehren daraus gezogen. Zivilrechtliche Ansprüche gegenüber Vorständen und Aufsichtsräten können grundsätzlich nur die Eigentümer und/oder Organe der Unternehmen erheben. Falls ein begründeter Verdacht auf strafrechtliche Verfehlungen einzelner Personen besteht, wird dies von den Staatsanwaltschaften eingehend geprüft.

In Anbetracht des umfangreichen Maßnahmenpaketes bin ich davon überzeugt, dass die richtigen Konsequenzen aus der Finanzkrise gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB