Frage an Eduard Oswald von Christof Z. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Oswald,
als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie haben Sie der Bundesregierung empfohlen, den Antrag der Grünen auf kostenfreie Telefonwarteschleifen abzulehnen.
Als Mitglied einer Volkspartei, die ja überwiegend vom "kleinen Mann" gewählt wird, frage ich mich daher, warum Sie einen guten Vorschlag, den jeder Bürger (auch Wähler der Union) nachvollziehen kann, ablehnen.
Ist etwa doch etwas wahres daran, dass die Union eine Lobbypartei der Wirtschaft ist, die nicht für den einfachen Bürger und somit auch die eigene Wählerklientel Politik macht, sondern für das Großkapital arbeitet? Das ist jedenfalls die einzige logische Schlussfolgerung, die ich aus diesem Verhalten ziehen kann.
Oder liegt es vielleicht daran, dass ein guter Vorschlag generell schlecht ist, wenn er vom politischen Gegner kommt?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort. Insbesondere möchte ich Sie aber darum bitten, direkt auf meine Frage zu antworten, und nicht - wie es bei Politikern bei unangenehmen Fragen leider üblich ist - ausweichend zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Zottmann
Sehr geehrter Herr Zottmann,
besten Dank für Ihre Anfrage vom 10. Mai 2010.
Die Koalition hat die Problematik von kostenpflichtigen Warteschleifen bereits erkannt und deswegen im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Problematik der unterschiedlichen Handhabung der Kostenverteilung bei Warteschleifen im Telefonverkehr auf deren Praxistauglichkeit hin überprüfen werden soll.
Aus wirtschaftspolitischer Sicht sollte es jedem Unternehmen grundsätzlich frei stehen, wie es seinen Service und damit die Erreichbarkeit für seine Kunden, ausgestaltet. Dies kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, etwa durch eine höhere Grundprämie bei Versicherungen, wenn dafür aber kostenlose Service-Hotlines im Schadensfall angeboten werden. Andere Geschäftsmodelle basieren auf niedrigen Grundprämien, im Falle einer Nachfrage oder Bearbeitung muss der jeweilige Kunde dann aber hohe Kosten für Serviceleistungen in Kauf nehmen. Der Kunde als Verbraucher hat aufgrund der verschiedenen Geschäftsmodelle der Anbieter aber selbst die Wahlmöglichkeit, ob er lieber einen höheren Grundpreis oder eben Mehrkosten im Servicefall tragen will.
Da die Leistungen in der Regel im Wettbewerb erbracht werden, ist die Dienstegestaltung ein zentraler Wettbewerbsparameter der Unternehmen im Markt. Ein gesetzlicher Eingriff in diese Unternehmensgestaltung ist daher nicht wünschenswert, weil der Kunde über den Erfolg der jeweiligen Angebote der Unternehmen entscheiden soll. Aufgabe des Gesetzgebers sollte bei dieser Thematik in erster Linie die Sicherstellung von Preistransparenz sein.
Dazu wurden in den letzten Jahren mehrere Änderungen des Telekommunikationsrechts vorgenommen, die die Preistransparenz wesentlich verbessert haben, wie beispielsweise Preisansageverpflichtungen bei bestimmten Rufnummern. Da der Preis für die Nutzung der Service-Hotline in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nummer angegeben werden muss, kann der Verbraucher, dann auch schon vor einem etwaigen Vertragsschluss erkennen, ob der Vertragspartner eine kostenlose Service-Nummer, eine Ortsnetznummer oder eine kostenpflichtige Service-Nummer anbietet.
Die Telekommunikations-Branche weiß aber um die Problematik und das Ärgernis der langen Wartezeiten bei kostenpflichtigen Nummern und bemüht sich derzeit um eine geeignete Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB