Frage an Eduard Oswald von Stefan S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
Mitglieder der Regierungskoalition haben die Hilfen für mehrere deutsche Banken mit dem Hinweis auf ihre "Systemrelevanz" begründet, sprich ein Zusammenbruch einer jener Banken würde das System destabilisieren. Meine Frage dazu: kann der Staat, als oberste Instanz, es dulden wenn Finanzinstitute so viel Macht an sich ziehen das der Staat selbst dadurch erpressbar wird? De fakto ermöglicht es die jetzige Situation den Banken doch jederzeit wieder riskante Spiele auf Kosten des Steuerzahlers zu spielen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden?!
Eine weitere Frage die daran anschließt und Ihre Steuerpolitik betrifft. Die jetzt gerade platzende Blase hat zu einem gewaltigen Anwachsen der Vermögen der oberen 10% unserer Gesellschaft geführt, während die Finanzsituation der restlichen 90% stagnierte oder sich sogar negativ entwickelte. Gleichzeitig lässt die Hilfe zur Beseitigung der Schäden dieser Wirtschaftskrise die Staatsschulden explodieren. Können Sie mir bitte erklären welches Konzept hinter der CSU- Forderung steht bei explodierenden Ausgaben die Einnahmesituation zu verschlechtern und dabei gerade jene zu entlasten die an der Blase wie niemand sonst profitiert haben (Senkung der Erbschafts- und Unternehmenssteuern)? Wer trägt in der Konsequenz die Lasten aus sinkenden Einnahmen und explodierenden Ausgaben?
Mir freundlichen Grüßen, Stefan Schreiber
Sehr geehrter Herr Schreiber,
für die Union steht fest: Wer Hilfe vom Staat bekommt, darf nicht so tun, als sei er der Herr über die Schatztruhen, die ihm gar nicht gehören.
Daher hat sich im Deutschen Bundestag am 28. November 2008 das parlamentarische Kontrollgremium konstituiert, welches über das 480 Milliarden Euro schwere Banken-Rettungspaket des Bundes wachen wird. Das Gremium trägt den Namen Finanzmarktgremium und tagt in jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages geheim, um seiner hohen Verantwortung gerecht zu werden. Vorsitzender des Finanzmarktgremiums, das aus neun Bundestagsabgeordneten besteht, ist der CSU-Finanzpolitiker Albert Rupprecht. Das Gremium lädt hochrangige Vertreter der Finanzwelt ein. Sie sollen dort Rede und Antwort über den Verbleib der 480 Milliarden Euro des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) stehen. Außerdem werden sie das Finanzmarktgremium in seiner Aufgabe unterstützen, die Finanzmarktpolitik der Zukunft mit zu entwickeln.
Zudem setzt der Staat den Banken, die Hilfen in Anspruch nehmen, starke Grenzen: Das beim SoFFin Antrag stellende Finanzunternehmen hat allgemein für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik zu sorgen. Weitere Auflagen können sich nach Art und Adressat der Maßnahme unterscheiden. Über diese weiteren Auflagen befindet der Lenkungsausschuss. Bei Rekapitalisierung und Risikoübertragung kann der Fonds die Begrenzung der Vergütungen für Management bzw. Beschäftigte zur Auflage machen: Die Vergütungssysteme der Unternehmen sind auf ihre Anreizwirkung und Angemessenheit zu überprüfen. Vergütungen sollen nicht dazu verleiten, unangemessene Risiken einzugehen. Die Gesamtvergütung ist auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Bei Geschäftsleitern und Organmitgliedern gilt eine monetäre Vergütung über 500.000 Euro pro Jahr als unangemessen. Abfindungen über das gesetzlich festgeschriebene Maß hinaus sind nicht gestattet. Während der Laufzeit der Stabilisierungshilfen dürfen keine Boni oder freiwilligen Gehaltsbestandteile gezahlt werden, es sei denn, dass diese ein niedriges Festgehalt kompensieren und die Gesamtvergütung angemessen ist. Erfolgsziele und erfolgsabhängige Vergütungen dürfen nicht nachträglich zu Lasten des Unternehmens geändert werden. Garantiegewährung und Risikoübernahme setzen eine angemessene Eigenmittelausstattung des begünstigten Finanzunternehmens voraus. Insofern kann es keine unbegrenzte Inanspruchnahme durch einzelne Finanzunternehmen geben.
Ihrer These, dass wenige von der Krise profitiert hätten, kann ich nicht beipflichten. Alle mir bekannten Zahlen sagen das Gegenteil, gerade diejenigen mit hohen Vermögen haben hohe Einbußen hinnehmen müssen. Bei allen berechtigten Bedenken gegen Steuersenkungen dürfen wir aber auch nicht aus den Augen verlieren, dass ein ebenso wichtiger Beitrag zum Wachstum darin besteht, die Hinterziehungsanreize durch ein einfacheres, niedrigeres und gerechteres Steuerrecht weiter abzusenken. Hier liegt noch Arbeit vor uns. Dies werden CDU und CSU in der nächsten Wahlperiode aber erfolgreich anpacken! Nur so werden wir die langsam nach der Krise aufkeimenden Wachstumskräfte generieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB