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Eduard Oswald
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Frage von Manfred B. •

Frage an Eduard Oswald von Manfred B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

der Staat wirft den notleidenden Banken, die sich selber durch
zwielichtige Geschäfte an den Rand des Ruins gebracht haben, das Geld der Steuerzahler in den Rachen.
So wie es bisher aussieht, bleiben wir auf unseren Schulden sitzen, während die ersten Banken offensichtlich so weitermachen als wäre nichts geschehen (siehe Deutsche Bank).
Dabei müßten doch gerade diejenigen für den Schaden aufkommen die ihn angerichtet haben, und nicht diejenigen, die jetzt und in Zukunft darunter leiden.

Deshalb meine Fragen an Sie:
1. Sind Leerverkäufe und Handel mit sog. Giftpapieren inzwischen verboten und falls nein, warum nicht?

2. Warum sträubt sich die CDU/CSU gegen eine Börsenumsatzsteuer?

3. Bin ich richtig informiert, dass es in Großbritannien (mit dem wichtigen Finanzplatz London) eben diese Börsenumsatzsteuer gibt und hohe zweistellige Milliardenbeträge einbringt?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Burger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Burger,

für Ihre Anfrage vom 12. Mai 2009 danke ich Ihnen.

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen. Er wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht und vom Deutschen Bundestag beraten. Mit dem Gesetzentwurf ist die Entlastung der Banken von den weiterhin großen Beständen so genannter toxischer Wertpapiere, die nachhaltig das Funktionieren der Finanzmärkte beeinträchtigen, geplant. Ich weise deshalb zu Beginn meiner Ausführungen auf den Gesetzentwurf hin, weil mit dieser wichtigen finanzpolitischen Vorlage das Vertrauen auf den Finanzmärkten wiederhergestellt werden soll und gleichzeitig vorgesehen ist, dass der Steuerzahler für die Absicherung der "toxischen" Wertpapiere nicht aufzukommen hat. Die mit der Garantie der Problempapiere verbundenen Kosten sollen letztlich von den Eigentümern der Unternehmen getragen werden. Belastungen werden von den öffentlichen Haushalten und damit vom Steuerzahler fern gehalten.

Der Handel mit strukturierten Wertpapieren wie Asset Backed Securities u.ä. unterliegt nicht der staatlichen Regulierung. Entsprechend bezog sich das Verbot von Leerverkäufen auch auf andere Asset-Klassen. Ob im Rahmen einer künftigen Regulierung in diesem Bereich Einschränkungen vorgenommen werden , wird sich im Zuge der anstehenden Diskussionen, die nicht allein auf nationaler Ebene geführt werden können, erweisen.

Auch bei der Forderung, die Börsenumsatzsteuer wieder zu beleben, darf nicht allein aus nationaler Sicht argumentiert werden. Die Börsenumsatzsteuer kann dem Finanzplatz Deutschland, wenn sie isoliert eingeführt wird, nachhaltig schaden. Jedenfalls lassen die Erfahrungen Anfang der 1980er Jahre in Schweden mit der Einführung und späteren Verdoppelung der Börsenumsatzsteuer diesen Schluss zu. Die 100-prozentige Anhebung der Steuer im Jahre 1986 hatte dort lediglich einen 22-prozentigen Anstieg der Einnahmen und erhebliche Handelsverlagerungen nach dem Finanzplatz London mit sich gebracht. Weitere Gründe sprechen gegen eine Börsenumsatzsteuer: Sie behindert die Stärkung des Eigenkapitals der Unternehmen und widerspricht zudem der EU-weiten Integration der Kapitalmärkte.

In Großbritannien wird eine Stempelsteuer beim Kauf von Aktien, börsenfähigen Wertpapieren und bestimmten Geschäftsanteilen erhoben, mit der aber kein hoher zweistelliger Milliardenbetrag erzielt wird. Nach meinem Kenntnisstand beliefen sich die Einnahmen auf 3,8 Milliarden Pfund im Jahre 2006.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB