Frage von Sebastian W. • 04.05.2013
Antwort ausstehend von Eduard Nöth CSU
Man soll nicht vor einer endgültigen Prüfung über Personen den Stab brechen und einen politischen Skandal herbeireden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat eine Überprüfung dieses Falls angekündigt. Deshalb sollte man erst das Ergebnis abwarten.
Sehr geehrter Herr Betz,
(...) 5 GSO abweicht. Sie erfolgte letztlich im Vorgriff auf die entsprechende GSO-Änderung, die bereits auf dem Weg gebracht worden ist. Da die Maßnahme niemanden benachteiligt, ist dies jedoch rechtlich nicht zu beanstanden. (...)
Mit aller Entschiedenheit kämpfe ich schon seit Jahren für die Rückführung von Kulturgütern. Dabei gilt es jedoch rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten, wozu natürlich die Eigentumsrechte gehören. (...)