Frage an Eduard Lintner von Wolfgang G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Lindner
Über die ADAC Zeitschrift (ich bin Mitglied) habe ich erfahren,
dass Neufahrzeuge die sofort mit dem Dieselpartikelfilter gekauft werden von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Mehrkosten entstehen ebenso wie bei der Nachrüstung. Jedoch hat der werksseitig eingerichtete Filter den Vorteil der höheren Effizienz.
Ich bin von dieser Regelung betroffen, siehe mein Schreiben an den ADAC.
Das ist für mich unverständlich. Mit solchen ungerechten Gesetzgebungen fördert man die Politikverdrossenheit der Bürger.
Ich bitte um Ihre Stellungsnahme
mfg. Wolfgang Götz
Anbei der Wortlaut meiner Anfrage an den ADAC
Sehr geehrte Damen und Herrn!
Ich habe in Ihren Ausführungen über die Förderung von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge gelesen,
dass Neufahrzeuge mit Filter die Förderung nicht erhalten? Das dürfte doch ein Versehen sein!
Ich habe mir Ende 10.06 einen Golf Plus zugelegt und mich sofort für die Ausführung mit Partikelfilter entschieden. Sollten Ihre Ausführungen stimmen wäre es für mich besser gewesen den Filter später nachzurüsten?
Ich hätten mir im Moment die Mehrkosten sparen können und hätte dann beim Nachrüsten die Förderung erhalten.
Das ergibt doch keinen Sinn, denn nach meinen Kenntnisstand arbeitet der werkseitig eingebaute Filter am effektivsten.
Wenn dem so ist bin ich mit meiner Entscheidung der Dummkopf der Nation.
Antworten Sie mir, dass das Ganze ein Missverständnis ist und ich die Förderung doch bekomme.
Für Ihre Bemühungen besten Dank
mfg. Wolfgang Götz
Die Antwort vom ADAC
Sehr geehrter Herr Götz,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die an die Abteilung Verkehrspolitik und Verbraucherschutz weitergeleitet wurde.
Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.
Leider entspricht es der Wahrheit, dass nur Fahrzeuge mit nachgerüstetem Partikelfilter von dieser Förderung profitieren. Ihren Ärger kann ich gut verstehen
Mit freundlichen
Sehr geehrter Herr Götz,
die Antwort des ADAC ist zutreffend. Der Filter soll bei neuen Fahrzeugen natürlich künftig zur pflichtgemäßen Grundausstattung gehören und deshalb ist nur die Nachrüstung mit einem finanziellen Anreiz versehen.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Eduard Lintner MdB