Portrait von Edmund Geisen
Edmund Geisen
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Edmund Geisen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Eckhard M. •

Frage an Edmund Geisen von Eckhard M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Geisen,

wieso wird im Friseurhandwerk nicht der ermäßigte Steuersatz für diese Unternehmensgruppe eingeführt? Da in dieser Zielgruppe der Wettbewerb sehr hoch ist, die Arbeitsleistungen sehr zeitintensiv sind, die Schwarzarbeit (wieso immer nur noch eine Ordnungswidrigkeit vom Gesetzgeber her) noch mehr zugenommen hat, stellt sich für mich die Frage, warum findet der ermäßigte Steuersatz hier keine Anwendung.

Gruß
E. Maroska

Portrait von Edmund Geisen
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Maroska,

ermäßigte Mehrwertsteuersätze sind immer wieder Gegenstand der Diskussion. Natürlich gibt es Forderungen, den Satz z.B. für Medikamente, Windeln, die Leistungen von Freizeitparks oder bestimmte Dienstleistungen wie die des von Ihnen angesprochenen Friseurhandwerks herabzusetzen. Gleichzeitig herrscht Unverständnis darüber, dass z.B. der Kauf von Hundefutter oder Rennpferden dem ermäßigten Satz unterliegt. Rechtlich begründet wird die Steuervergünstigung damit, dass die betroffenen Güter lebensnotwendig sind und jeder sie erwerben muss.

Ich bin wie Sie der Auffassung, dass wir dringend überprüfen müssen, welche Produkte und Dienstleistungen dem ermäßigten Satz unterliegen und mit dem Normalsatz besteuert werden können und umgekehrt. Hier gibt es offensichtlich viele Ungereimtheiten. Allerdings ist die Umsatzsteuer innerhalb der EU vereinheitlicht. Wir können also nicht frei entscheiden, welche Gegenstände wir ermäßigt besteuern wollen oder nicht. Änderungen müssen mit EG-Recht abgeglichen werden. Bestimmte Dienstleistungen wie die des Friseurhandwerks zu ermäßigen, wäre aber EG-rechtskonform.

Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass wir Benachteiligungen bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen auf den Prüfstand stellen. Aus diesem Grund soll eine Kommission eingesetzt werden, die sich mit einer Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Es gilt genau abzuwägen, welche Produkte oder Dienstleistungen mit dem ermäßigten bzw. mit dem Normalsatz belastet werden, so dass es insgesamt zu einer ausgewogenen Lösung kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Edmund Geisen