Frage an Edmund Geisen von Hendrik L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Geisen,
vorab: Ich bin kein Einwohner Ihres Wahlkreises. Da Sie Mitglied des Petitionsausschusses sind, halte ich es jedoch für sinnvoller mich mit meiner Frage direkt an Sie und nicht an meinen Wahlkreisabgeordneten zu wenden.
Das Mittel der ePetition hat ja im Zusammenhang mit dem Internetsperren-Gesetz von Frau von der Leyen regen Zuspruch gefunden. Ich habe selber mitgezeichnet.
Neben den zahlreichen Schwächen der Petitionsplattform des Bundestages (vgl. umfassende Kritik auf http://www.perl-blog.de/2008/11/bundestag-web-einsnull.html ) hat mich der Sachverhalt, dass die Liste der Unterzeichner in Gänze heruntergeladen werden kann, sehr gestört. Ob die Unterzeichner überhaupt öffentlich gemacht werden müssen, darüber kann man natürlich streiten. Aber dass die komplette Liste der Unterzeichner im leicht weiterverarbeitbaren CSV-Format verfügbar gemacht wird, halte ich hinsichtlich des Datenschutzes für sehr bedenklich.
Als Reaktion auf obengenannte Petition hat beispielweise ein "Spassvogel" unter http://leyen.0x33.de/ eine Webapplikation bereitgestellt, unter der man unter der Frage "Ist mein Nachbar pädophil?" nach Namen derer suchen konnte, die die Petition gezeichnet haben.
Das derzeitige System ermöglicht die umfassende Weiterverarbeitung der Unterzeichnerlisten. Besispielsweise ist auch ein automatischer Abgleich der Unterzeichnerlisten verschiedener Petitionen denkbar, wodurch sich kleine Profile der politischen Präferenzen von Bürgern erstellen lassen.
Deshalb meine Frage: Muss die Liste der Unterzeichner einer Petition denn wirklich in einem Format zum Download angeboten werden, das einen derartigen Missbrauch ermöglicht? Reicht es denn nicht, wenn man die Liste der Unterzeichner auf der Bundestagsseite durchblättern kann?
Ggf. würde ich auch die automatisierte Umwandlung der Namen in Bilddateien anraten, um die Maschinenlesbarkeit zu verhindern (so wird auch auf abgeordnetenwatch.de verfahren).
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Lauter
Sehr geehrter Herr Lauter,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Die FDP-Fraktion wird eine Prüfung der Software für die E-Petitionen sowohl unter technischen Gesichtspunkten (der Server war wegen des großen Ansturms auf die genannte Petition mehrfach wegen Überlastung "down"), der einfachen Bedienbarkeit (bislang ein etwas unübersichtliches User-Interface) sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben anregen. Dazu gehört auch die Frage, ob die Diskussionen im Forum der E-Petitionen verbessert werden können. So ist es bislang nicht zulässig, Links im Forum zu posten. Das Internet ist aber ohne Links undenkbar. Dies sollte zum Anlass genommen werden, zu prüfen, wie künftig verfahren werden kann. Dabei müssen haftungsrechtliche Fragen ebenso erörtert werden wie technische Möglichkeiten. Die FDP-Fraktion setzt sich generell für eine grundlegende Überarbeitung der Linkhaftung ein und hat dazu auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes eingebracht (Drs. 16/11173) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Das Verfahren der öffentlichen E-Petitionen ist noch recht neu und bedarf der steten Anpassung und Verbesserung. Die FDP-Fraktion hält nichtsdestotrotz daran fest, dass mit der E-Petition ein wichtiger Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung geschaffen wurde. Die hohe Akzeptanz zeigt dies auch.
Hier angefügt einige Informationen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.
Ihr abschließender Vorschlag, die Maschinenlesbarkeit zu verhindern, ist ein interessanter Ansatz, den wir zu gegebener Zeit gerne in unsere Weiterentwicklungsüberlegungen einbeziehen werden. Allerdings muss bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass damit die Barrierefreiheit des Systems - hier speziell für Blinde - stark eingeschränkt wird.
Aufgrund der zahlreichen Nutzeranfragen, die uns per E-Mail mitgeteilt worden sind, haben wir eine Reihe von Hinweisen zu dem System „Öffentliche Petitionen“ zusammengestellt. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Hinweise können Sie unter der Rubrik „FAQ“ auf unserer Internetseite finden.
1. Registrierung und Datenschutz
Die Nutzung des Angebots auf der Internetseite epetitionen.bundestag.de eröffnet für den Bürger eine zusätzliche Möglichkeit sich im Bereich der Petitionen zu beteiligen und zu engagieren. Hierbei müssen Voraussetzungen geschaffen werden, die einen verantwortlichen Umgang mit diesem Angebot ermöglichen und die ePetitionen mit den schriftlich eingereichten gleichstellen. Dazu wird eine Registrierung Ihrer Nutzerdaten vorgenommen. Diese, sowie auch die gesamte Nutzung der Internetseite unterliegt den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sie können die Datenschutzerklärung für den Bereich der elektronischen Petition, die Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen und auch die Verfahrensgrundsätze auf der Internetseite epetitionen.bundestag.de einsehen. Auf dieser Seite wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die persönlichen Angaben für keine anderen Zwecke als für die Petitionsbearbeitung erhoben und verwendet werden. Sie unterscheiden sich nicht von denen, die auch für eine Petition in Papierform erforderlich sind.
Der Bundestag gibt Ihre personenbezogenen Daten nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte weiter. Die Nutzer des Systems E-Petitionen erhalten keinerlei Zugriff auf die gespeicherten personenbezogenen Daten (das betrifft auch die E-Mail Adresse, soweit der Nutzer nicht explizit etwas anderes einstellt) der anderen Nutzer, Petenten oder Mitzeichner. Zudem besteht die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am Forum ein Pseudonym zuzulegen.
2. Mitzeichnerliste als CSV- Datei und das Auffinden in Suchmaschinen
Eng verbunden mit den geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken, ist die Problematik des Auffindens der Namen der Mitzeichner durch Suchmaschinen im Internet.
Das Verfahren „Öffentliche Petition“ sieht explizit eine
Veröffentlichung des Mitzeichnernamens vor und viele Unterzeichner wollen sich auch namentlich auf den Mitzeichnungslisten finden. Eine Mitzeichnung kann also, wie ein Diskussionsbeitrag auch, als politische Willensäußerung gesehen werden. Jede Mitzeichnung erfolgt freiwillig und jeder Nutzer hat sich bei der Registrierung mit der Richtlinie für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen einverstanden erklärt. In dieser heißt es unter Punkt 7: "Mitzeichner einer öffentlichen Petition oder Personen, die sich mit Diskussionsbeiträgen daran beteiligen, geben ihren Namen, ihre Anschrift und E-Mail-Adresse an. Veröffentlicht werden der Name und das Bundesland bzw. Land, in dem diese Person wohnt, sowie das Datum des Beitrages." Diese Richtlinie existiert seit 2005 - schon für das alte System der öffentlichen Petition, das von 2005 bis 2008 online war. Hierzu hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht 2005-2006 auf Seite 152 folgendermaßen geäußert:
"Es liegt in der Natur einer im Internet platzierten öffentlichen Petition, dass sie allgemein einsehbar ist und auch von Suchmaschinen gefunden werden kann. Zudem werden die Petenten, Mitzeichner und Diskutanten auf der Internet-Plattform aufgeklärt, dass mit der Beteiligung an einer öffentlichen Petition die Veröffentlichung unter anderem des eigenen Namens verbunden ist."
Unabhängig von der datenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der Veröffentlichung von Mitzeichnernamen, hat sich der Petitionsausschuss aber zusätzlich entschlossen, Suchmaschinenindizierungen der Mitzeichnerlisten gemäß RESP auszuschließen. Dieser Standard basiert auf einer freien Konvention und garantiert somit zwar nicht, dass jegliche Suchmaschine die Indizierung der entsprechenden Seiten unterlässt, da aber praktisch alle großen Suchmaschinenbetreiber sich zur Einhaltung des Standards bekennen, ist dennoch eine weitgehende Unauffindbarkeit der Mitzeichnerinformationen gewährleistet. In den Mitzeichnerlisten wird aus technischen Gründen nur eine eingeschränkte Anzahl an Mitzeichnern pro Bildschirmseite angezeigt. Diese Anzahl kann zwar vom Nutzer beeinflusst werden (zwischen 10 und 100 Einträge pro Bildschirmseite), eine Einsichtnahme in die gesamte Liste ist jedoch nur durch Aufrufen aller Unterseiten möglich. Da es aus Gründen der Transparenz jedoch von vielen Petenten und Mitzeichnern gewünscht ist, auf einfache Art und Weise kontrollieren zu können, ob ihr eigener Eintrag auf der Liste korrekt vermerkt wurde und zudem die Mitzeichnungsliste keinen Manipulationen unterliegt, wird eine Liste aller Mitzeichner im universellen CSV-Format zum Herunterladen angeboten.
Diese CSV-Liste enthält keinerlei Informationen, die nicht ohnehin in den herkömmlichen HTML-Mitzeichnungslisten veröffentlicht werden. Der einzige Unterschied besteht lediglich im fehlenden Seitenumbruch.
Die Mitzeichnung einer Petition muss bei Bedenken Ihrerseits aber nicht notwendig über das Internet erfolgen. Hierzu reicht ein einfacher Brief (Postkarte, Fax) mit Angabe der unterstützenden Petition sowie der Postanschrift des Absenders und Namensunterschrift.
3. Bundesland und Pseudonym optional
Derzeit wird bei der Registrierung eines Nutzerkontos zwingend die Angabe eines Pseudonyms für die Forennutzung und eines Bundeslandes verlangt (außer bei ausländischen Nutzern). Diese Informationen werden zukünftig nur noch als freiwillige Angaben erfasst werden. Sollte ein Nutzer zukünftig kein Pseudonym angeben, wird stattdessen lediglich die anonyme Nutzerkennung im Forum angezeigt.
4. Wartezeiten und Kapazitäten
Das System „E-Petitionen“ erfreut sich allgemein steigender Beliebtheit. Ausgelöst durch die enorme Popularität der Petition gegen Internetsperren und die entsprechende Medienpräsenz, kam es in den ersten Tagen seit Veröffentlichung dieser Petition zusätzlich zu einem sehr großen Ansturm auf den Server des Systems. Da dieser neben den herkömmlichen Lese- und Schreibzugriffen auch Registrierungsvorgänge für neue Nutzerkonten im hohen 5-stelligen Bereich zu verarbeiten hatte, wies das System ein verzögertes Antwortverhalten auf. Wir werden dies zum Anlass nehmen, die Infrastruktur des Systems zu überprüfen und entschuldigen uns für die entstandenen Wartezeiten und Unannehmlichkeiten bei der Nutzung. Wir hoffen, Sie zu Ihrer Zufriedenheit informiert zu haben und freuen uns über weitere Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen
Edmund Geisen