Frage an Edith Sitzmann von Florian L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
Sie gelten als Unterstützerin der eingeführten Maßnahmen zum Schutz vor Kassenmanipulation, insbesondere der Belegausgabepflicht.
Ursprünglich wurde für das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen, welches im Dezember 2016 in Kraft getreten ist, eine Evaluation 4 Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. Der Zeitpunkt für die Evaluation wäre damit jetzt.
"In die Evaluierung solle das Erreichen der Wirkungsziele ebenso einbezogen werden wie die Effizienz der Belegausgabepflicht." (Quelle: BT-Drucksache 18/10667)
Warum hört man von der vorgesehenen und in meinen Augen so wichtigen Evaluation nichts? Wird diese nun durchgeführt oder nicht? Wie ist hier Ihre Position?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Begründung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) sieht eine Evaluierung der (einzelnen) gesetzlichen Regelungen vier Jahre nach erstmaliger Anwendung vor (BT-Drucksache 18/9535). Der überwiegende Teil der Regelungen (z.B. Belegausgabepflicht, Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung) ist erstmals ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Die Absicht zu einer Evaluierung vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes findet sich einzig in der von Ihnen zitierten BT-Drucksache 18/10667.
Meines Erachtens legt die ursprüngliche Gesetzesbegründung hier einen konkreteren und darüber hinaus auch einen sinnvolleren Zeitrahmen für die Evaluierung fest. Eine Evaluierung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint mir aufgrund der Anwendungszeitpunkte der einzelnen Regelungen des Gesetzes, der verzögerten technischen Umsetzung zum Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen sowie der Folgen der Corona-Pandemie nicht zielführend. Eine derzeitige Evaluierung würde nur einen nicht repräsentativen Zeitraum abbilden, sodass der Erkenntnisgewinn stark begrenzt sein dürfte.
Schließlich möchte ich noch anmerken, dass ich die gesetzlichen Regelungen weiterhin als erforderlich erachte: zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen aufgrund des vorhandenen, erheblichen Manipulations- und Steuerausfallpotentials für einen gleichmäßigen Steuervollzug und im Kampf um mehr Steuergerechtigkeit sowie für einen fairen Wettbewerb. Auch halte ich es für wichtig, dass die Reglungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand und das Erreichen der Wirkungsziele in einem angemessenen Zeitrahmen evaluiert werden, um ggf. von Seiten des Gesetzgebers nachsteuern zu können.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein gesundes Jahr 2021
Edith Sitzmann