Frage an Edith Sitzmann von Christos K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
Wie stehen Sie zu einer möglichen Reduzierung der Grunderwerbssteuer?
In Zeiten explodierender Wohnungspreise ist ein anteiliger, prozentualer Ansatz der Steuer fatal, die Steuer ist selbst bei kleinen Wohnungen bereits im fünfstelligen Bereich.
Bleibt es bei der derzeitigen Entwicklung, ist es für junge Familien so unmöglich, Wohneigentum zu erwerben und so das Armutsrisiko im Alter zu bekämpfen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
C. K.
Sehr geehrter Herr K.,
die Landesregierung hat im Jahr 2011 die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent angehoben. Dies hat sie verbunden mit der festen Zusage, die zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung des Pakts für Familien mit Kindern zu verwenden.
Mit einem wesentlichen Teil der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer unterstützt das Land nun die Städte und Gemeinden bei der Kleinkindbetreuung. So hatte es die Landesregierung 2011 zugesagt und so setzt sie es seither verlässlich um. Allein 2018 sind mehr als 800 Millionen Euro Landesmittel für die Kleinkindbetreuung an die Kommunen geflossen – dies ist deutlich mehr als die Erhöhung der Grunderwerbsteuer gebracht hat. Soll die Steuer gesenkt werden, muss auch benannt werden, wie die Kleinkindbetreuung stattdessen finanziert werden soll. Dies gilt angesichts unseres Engagements für noch mehr Qualität in der Kleinkindbetreuung umso mehr.
Im Pakt für Familien mit Kindern hatten sich das Land und die kommunalen Landesverbände darauf verständigt, dass das Land sich deutlich umfangreicher an den Betriebskosten der Kleinkindbetreuung beteiligt. Betrugen die Zuweisungen an die Kommunen im Jahr 2016 noch gut 724 Millionen Euro, werden sie 2019 voraussichtlich bei über einer Milliarde Euro liegen. Die zusätzlichen Investitionen des Landes in die Kleinkindbetreuung übersteigen die zusätzlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer klar.
Die eigentlichen Herausforderungen des Wohnungsmarkts in Baden-Württemberg sind andere: Wir haben im Land zu wenig Angebote bei einer sehr großen Nachfrage. In Zeiten niedriger Zinsen ist Wohnraum in hohem Maß Geldanlage und Spekulationsobjekt geworden. Das bedeutet, dass eine Steuersenkung sofort durch eine Preissteigerung kompensiert werden würde. Der positive Effekt wäre sofort dahin.
Es ist uns wichtig, so viel wie möglich für den Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen im Land zu tun. Aber gezielt dort, wo dringender Bedarf besteht: beim Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen sowie bei den sozial geförderten Wohnungen. Für den sozialen Wohnungsbau stellt die Landesregierung pro Jahr bereits 250 Millionen Euro zur Verfügung, und sie hat einen Fonds auf den Weg gebracht, der die Kommunen beim Erwerb von Bauland und beim Wohnungsbau gezielt unterstützt. Das ist der richtige Weg, für den wir auch in den kommenden Jahren Geld in die Hand nehmen wollen.
Sehr geehrter Herr K., Sie sehen, im Bereich Wohnungsbau hat die grün geführte Regierung viel auf den Weg gebracht. Und auch die Mittel aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer kommen in erster Linie gerade jungen Familien zugute und entlasten diese. Da Sie auf die monetäre Situation junger Familien hinweisen, sind diese Entlastungen sicher auch in Ihrem Sinne. An der Höhe der Grunderwerbsteuer beabsichtigen wir daher festzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann MdL