Frage an Edith Sitzmann von Christian S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
In Freiburg werden 4 mittelalterliche, unter §12 Denkmalschutz (höchste Stufe) stehende Gebäude durch eine Investorin dem Erdboden gleichgemacht. Die Gutachten sind öffentlich nicht einsehbar, Beobachter der "Infoveranstaltung" sprechen von einer Farce. Es muß davon ausgegangen werden, daß die Ämter nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben und z.B. kein neutrales Gutachten angefodert haben. Der Amtsleiter des Baurechtsamtes intervenierte, als das Thema auf die Agenda der Gemeinderatssitzung sollte, er war der Ansicht, die Gemeinderäte seien hierfür nicht zuständig (was umstritten ist).
daher die Fragen:
1. Können hier gesetzliche Verbesserungen ermöglicht werden? Kann hier eine Regelung erlassen werden, daß der Gemeinderat ebenfalls zuständig ist und z.B. ein neutrales Gutachten anfordern kann?
2. Der Vorwurf der Korruption ist angesichts der Vorgänge in der Bürgerschaft weit verbreitet. Kann eine Antikorruputionsstelle eingerichtet werden? Wenn möglich auch auf lokaler Ebene?
3. Kann der Denkmalschutz insgesamt verbessert werden? Denkbar wäre etwa die Auflage, zunächst ein Jahr lang einen Käufer zu suchen, der das Denkmal erhalten will, bevor es abgerissen werden kann (Anbieten des Denkmals auf dem Markt). Wäre so etwas oder Ähnliches für Sie denkbar?
Danke,
C. Schmidt