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Edith Sitzmann
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Frage von Andreas H. •

Frage an Edith Sitzmann von Andreas H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Stellvertretend für die LT-Fraktion der Grünen.

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

können Sie mir erklären, weshalb die Grünen im Landtag bzw. in der Landesregierung Minister Schmidt nicht aufgefordert haben, den Gestattungsvertrag mit der Bahn für die Nutzung des Schlossgartens in Sachen S21 nicht zu unterzeichnen Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag dazu sind ja bisher von der Rot-Grünen Koalition/Landesregierung noch nicht realisiert!

Steht da ein Hinterzimmer-Parlamenarismus im Wege?

Freundliche Grüße
AndreasHaensell

ps: Aus einer Rede des Richters a.d Strecker:
Mit meiner Frage an Sie und Ihre Fraktion: WOLLEN SIE WIRKLICH ???

"Durch das Ergebnis der Volksabstimmung wird die Regierung zu gar nichts verpflichtet. Sie wird nur nicht aufgefordert, Kündigungsrechte geltend zu ma¬chen. Die Bevölkerung hat in der Volksabstimmung nicht gesagt, sie wünsche eine Verschlechterung der Verkehrsverbin¬dungen, die einen integrierten Zeittakt unmöglich macht; sie hat nicht beschlossen, sie wün¬sche keinen barrierefreien Bahnhof und Gleise mit einem Gefälle, das den Lokführern Angst macht; schließlich hat sie sich auf die Zusage der Regierung verlassen, den Kostende¬ckel von 4,5 Mrd. Euro einzuhalten, und sie nicht ermächtigt, ihn anzuheben, wie es jetzt bereits ange¬kündigt wird. Das Ergebnis der Volksabstimmung zwingt die Regierung also zu nichts. Wenn sie nun der Bahn bei der Umsetzung ihrer Pläne hilft, dann tut sie das nicht, weil sie muss, sondern weil sie will."

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Haensell,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Der Gestattungsvertrag für den Mittleren Schlossgraten wurde vergangene Woche vom zuständigen Ressort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft geschlossen. Der Gestattungsvertrag und seine Ausgestaltung wurden über einen längeren Zeitraum verhandelt. Beteiligt waren daran das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sowie die Deutsche Bahn AG. Das Ziel der Landesregierung ebenso wie das von uns Grünen war es, sicherzustellen, dass es zu keinen rechtswidrigen Baumfällungen kommt. Dies konnten wir erreichen.

Meine Fraktion und ich können Ihre Bedenken zu Stuttgart 21 sehr gut nachvollziehen, weil die Fraktion weiterhin nicht vom verkehrspolitischen und ökologischen Sinn des Bahnprojektes überzeugt ist. Dennoch werden wir das Ergebnis der Volksabstimmung akzeptieren, weil sich eine klare Mehrheit gegen das Kündigungsgesetz und damit indirekt für den Weiterbau von Stuttgart 21 ausgesprochen hat. Wir können das Projekt daher politisch nicht mehr verhindern, aber wir werden es konstruktiv-kritisch begleiten.
Dies bedeutet unter anderem, dass wir die Forderung, dass für sämtliche Planfeststellungsabschnitte alle Fakten offen gelegt werden – vom geplanten Filderbahnhof über das Grundwassermanagement bis hin zum Abstellbahnhof Untertürkheim, ausdrücklich unterstützen. Wir befürworten eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, wenn sie eine echte Mitwirkung ermöglicht. Alibibeteiligungen und reine Informationsveranstaltungen lehnen wir grundsätzlich ab. Auch das verstehen wir unter konstruktiv-kritischer Begleitung.

Ebenso wie wir von der Bahn Transparenz in Ihrem Vorgehen fordern, haben wir diesen Anspruch auch für unsere Arbeit, sowie für die der Landesregierung.
Ausführlicher können Sie die Position meiner Fraktion hier nachlesen: http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/themen/dok/402/402235.information_der_fraktion_gruene_zu_stutt.html

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann