Frage an Edgar Wunder von Christian A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wunder,
wie ich gelesen habe, möchte die Linke den Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer auf 52 % anheben, einem Wert , der bereits zu Regierungszeiten Helmut Kohl galt. Außerdem planen Sie eine Börsenumsatzsteuer von 1% sowie eine Vermögenssteuer von 5% für Vermögen über 1 Mill. Euro.
Bitte erläutern Sie in diesem Zusammenhang:
Wer wäre von diesen höheren Steuern konkret betroffen? Müssen Arbeitnehmer künftig noch mehr Steuern zahlen? Wer ist eigentlich die Zielgruppe Ihrer Steuererhöhungen? Warum wollen Sie überhaupt die Steuern erhöhen? Andere Parteien wollen doch die Steuern sogar senken!!
Ich habe ein Haus, das vielleicht eines Tages viel Wert ist. Muss ich dann darauf auch noch Steuern zahlen? Was zahlt eine Person, die ein Vermögen von 1,1 Millionen Euro besitzt? Was zahlt ein Ehepaar, das ein Vermögen von 1,1 Millionen Euro besitzt?
Was verstehen Sie eigentlich unter einem Spttzensteuersatz?
Besten Dank für Ihre Antwort !
Sehr geehrter Herr Anschütz,
nur die sehr vermögenden und reichen Menschen müssten nach dem Konzept der Linken durch höhere Steuern einen stärkeren Beitrag zum Gemeinwohl leisten - wie es übrigens auch das Grundgesetz vorsieht (§ 14, Abs. 2 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."). Normale Arbeitnehmer werden nach dem Konzept der Linken entlastet, sie müssten weniger Steuern zahlen, weil sie auch weniger vermögend sind.
Die Steuererhöhungen für sehr Vermögende und Reiche sind notwendig, um die enormen Kosten zu decken, die zur Überwindung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise notwendig sind. Die heute sehr Reichen haben vom bisherigen Wirtschaftssystem profitiert, also sollen auch sie in erster Linie für den Schaden aufkommen, der durch dieses Wirtschaftssystem entstanden ist. Die Millionärssteuer ist eine besondere Form der Vermögenssteuer, die 1996 unter Helmut Kohl abgeschafft wurde. Bei Grenzfällen (z.B. Haus im Wert von 1,1 Millionen Euro, kaum weiteres Vermögen) galten auch damals schon Sonderregelungen, die natürlich auch jetzt wieder möglich sind, wenn es um besondere Härtefälle geht.
Mit freundlichen Grüßen
Edgar Wunder