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Edgar Franke
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Frage von Nicole B. •

Sehr geehrter Herr Franke, Lieferstopp Cutaquig. Ein lebensnotewendiges Medikament, welches nicht beliebig austauschbar ist steht nicht mehr zur Verfügung. Wer traegt Verantwortung fuer die Folgen?

GG Artikel 2,
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

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Antwort von
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Sehr geehrte Damen und Herren,

die pharmazeutische Unternehmung Octapharma hat den Lieferstopp vorgenommen und damit begründet, dass bei Anwendung des Herstellerabschlags der Preiserlös in Anbetracht der hohen Herstellungskosten zu gering bzw. nicht vorhanden sei. Inzwischen hat die Fa. Octapharma den Lieferstopp zurückgenommen im Vertrauen auf eine anstehende Lösung des Gesetzgebers.

Hintergrund des Lieferstopps für das o. g. Immunglobulin ist, dass der GKV-Spitzenverband auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben derzeit ein Korrekturverfahren nach § 131 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu den von der Fa. Octapharma gemeldeten Preis- und Produktangaben für das Arzneimittels Cutaquig® durch führt. Auf der Grundlage der Preis- und Produktabgaben werden die an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu leistenden Herstellerabschläge nach § 130a SGB V berechnet. Strittig ist, ob das Arznei­mittel cutaquig® dem sogenannten erweiterten Preismoratorium unterfällt, für das der pharma­zeutische Unternehmer bereits ein Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff und vergleichbarer Darreichungsform in Verkehr gebracht hat.

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, welches wir nun verabschiedet haben, soll einem Engpass bei Immunglobulinen in Deutschland entgegengewirkt werden. Nun sollen nach dem 31. Dezember 2018 zugelassene oder genehmigte Immunglobuline menschlicher Herkunft aus dem sogenannten erweiterten Preismoratorium ausgenommen werden. Mit der Regelung wird auf die besondere Versorgungssituation im Bereich der Immunglobuline reagiert, seit einigen Jahren besteht bereits eine angespannte Versorgungssituation mit fehlenden Therapieoptionen, die sich durch die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehende globale Verknappung des Ausgangsstoffes menschliches Blutplasma weiter verschärft hat, so die Begründung.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln für mich, wie auch für das Bundesgesundheitsministerium, ein äußerst wichtiges Anliegen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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