Sehr geehrter Herr Franke, helfen Sie uns die Pflege unseres Sohnes zuhause weiter zu ermöglichen, indem Sie sich bei der geplanten Pflegegelderhöhung für einen Inflationsausgleich einsetzen?
Seit dem 1.1.17 wurde das Pflegegeld nicht erhöht, obwohl die Leistungen der Pflegeversicherung alle 3 Jahre zu überprüfen wären und auch der Koalitionsvertrag Ihrer Regierung ab 2022 eine regelmäßige Erhöhung des Pflegegeldes vorsieht. Seitdem ist das Pflegegeld, welches wir für die Pflege unseres 8jährigen Sohnes - den wir Eltern allein zuhause Rund-um-die Uhr ohne Pause versorgen - bekommen, statt der ursprünglichen 901,- EUR Inflations-bereinigt nur noch 769,18 EUR (= 14,6% weniger, Stand 1.1.23) wert. Gemäß Referentenentwurf aus Ihrem Hause soll nun ab 1.1.24 eine Pflegegelderhöhung i.H.v. nur 5% erfolgen. Zu dem Zeitpunkt wird das Pflegegeld im Vergl. zum 1.1.17 aber schon ca. 21% weniger wert sein, wenn sich die Inflation auf dem jetzigen Niveau hält. Zudem haben wir wg. der Pandemie auch weiterhin deutlich höhere Kosten als noch 2017. Bitte helfen Sie uns und setzen Sie sich für eine deutlichere, Inflations-ausgleichende Pflegegelderhöhung ein. Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, will das Bundesgesundheitsministerium den Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte erhöhen. Das entspricht jährlichen Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro. Mit diesem Geld sollen unter anderem das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge ab dem kommenden Jahr finanziert werden. Das Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht. Angesichts lohnbedingt steigender Pflegevergütungen ambulanter Pflegeeinrichtungen werden die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent angehoben. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege - Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) vor.
Selbstverständlich ist es das Anliegen der Bundesregierung, die Pflege, insbesondere die häusliche Pflege, stärker zu unterstützen. Da aber auch der Pflegebereich seit dem Beginn der Corona-Pandemie mit erheblichen zusätzlichen Haushaltsmitteln gestützt werden musste und die Leistungserweiterungen aus der letzten Legislaturperiode erst jetzt ausgabenrelevant zu Buche schlagen, muss mit der geplanten Reform zunächst primär die Finanzierbarkeit des Gesamtsystems gesichert werden. Leider sind diese Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmensituation der sozialen Pflegeversicherung unumgänglich.
Es ist geplant, die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Schritten zu reformieren: Zum 1. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Das ermöglicht die angesprochenen Leistungsverbesserungen bereits zum Januar 2024. In einem zweiten Schritt werden aber sämtliche Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 nochmals spürbar angehoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke