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Edgar Franke
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Frage von Rita C. •

Hallo, ich bin Rentner, habe aber einen regelmäßigen Nebenverdienst und muß eine Einkommensteuererklärung machen. Werde ich auch die 300,-- Euro erhalten, die für Erwerbstätige vorgesehen sind?

Sehr geehrter Herr Franke,
ich bedanke mich im voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Rita C.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau C.,

eines der wichtigsten Maßnahmen im Entlastungspaket der Bundesregierung ist die Zahlung einer Energiepauschale. Dabei soll jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Ausgezahlt wird der Bonus über das Gehalt, aber auch versteuert.

Diese Zahlung soll ab September über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt werden. Selbstständige bekommen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung. Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale, die aber steuerpflichtig ist.

Das bedeutet aber auch, dass wer als Rentnerin oder Rentner bei der Minijob-Zentrale für einen 450-Euro-Job gemeldet ist bzw. eine selbstständige Arbeit in der Steuererklärung angibt, auch die 300 Euro erhalten kann. 

Wenn das Geld nicht direkt vom Arbeitgeber mit einem Gehalt ausgezahlt werden kann, wird der Anspruch auf den Zuschuss aber erst nach Abgabe der Steuererklärung durch das Finanzamt geprüft und entsprechend später berücksichtigt.

Liebe Frau C., ich möchte aber für die Mehrheit der Renterinnen und Rentner auch bemerken, dass die Renten mit 5,35 Prozent in Westdeutschland und von 6,12 Prozent in Ostdeutschland in diesem Jahr gut zunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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