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Frage von Joachim Maurice M. •

Der elektronische Medikationsplan als zentraler Baustein der Patientensicherheit muß überarbeitet werden. Wären Sie dazu bereit? Würden Sie das untertützen?

Die dem Selbstbestimmungsrecht der Versicherten unterfallende Option zur Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA) geht einher mit dem Verlust des elektronischen Medikationsplanes (eMP).

Der eMP ist im Sinne der Medikationsliste, als durch die Abbildung von möglichen Neben- und Wechselwirkungen ein Baustein wirksamer Patientensicherheit, vornehmlich in lebensbedrohlichen Notlagen.

Die Anbindung des eMP an die ePA ist ein Webfehler in der Architektur der Telematikinfrastruktur. Der eMP müsste an das elektronische Rezept bei Nennung der Verordnungs- und Einnahmehistorie und der Abbildung auch der konsumierten, nicht verordnungsfähigen und frei verkäuflichen Arzneimittel angebunden sein.

Würden Sie im Kontext zur Patientensicherheit eine Korrektur unterstützen? Erkenne Sie den Fehler im bezeichneten Projekt?

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, das Thema hier öffentlich zu erörtern.

J.M.M.
Generalsekretär des
Aktionsbündnis Patientensicherheit

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

die elektronische Patientenakte (ePA) ist die zentrale Anwendung für die Gesundheitsdaten der Versicherten. Daher soll die ePA nach dem Opt-out-Prinzip ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten flächendeckend verfügbar sein. Relevante Gesundheitsdaten können kollaborativ von allen an der Behandlung Beteiligten gepflegt und genutzt werden. Die ePA soll sich aufwandsarm in die Praxis- und Klinikabläufe integrieren und den Behandlungsalltag umfassend unterstützen. Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist daher nicht als eigenständige Anwendung der Telematikinfrastruktur vorgesehen, sondern fester Bestandteil der ePA im Rahmen des digital gestützten Medikationsprozesses. Daher werden alle Verordnungs- und Dispensierdaten des E-Rezeptes automatisch in der ePA gespeichert. Bereits ab dem ersten verordneten Arzneimittel erhalten alle Versicherten künftig eine vollständige Übersicht und Historie ihrer Medikation. Mit dieser Medikationsliste sollen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ein übergreifendes und vollständiges Bild der Medikation ihrer Patienten erhalten und diese für die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit nutzen können. Mögliche Doppelverordnungen als auch unerwünschte Arzneimittelwirkungen lassen sich somit frühzeitig erkennen und vermeiden.

Auch Daten zu frei verkäuflichen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln sollen zukünftig in der ePA gespeichert und bei der Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit berücksichtigt werden können. Für Versicherte, die regelhaft mindestens drei verschreibungspflichtige Arzneimittel anwenden, wird zusätzlich auch der eMP in der ePA bereitgestellt. Das Ziel des Medikationsplans ist es insbesondere, die Versicherten bei der richtigen Anwendung ihrer Medikation zu unterstützen. 

Aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten hat das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten einen hohen Stellenwert. Versicherte können sich deshalb gegen den digital bereitgestellten Medikationsplan entscheiden. Sie erhalten aber weiterhin auf Wunsch einen Medikationsplan in Papierform (BMP) durch den Leistungserbringer, der sie schwerpunktmäßig behandelt (i.d.R. der Hausarzt). Dadurch wird sichergestellt, dass weiterhin alle Informationen zur Medikation der Versicherten verfügbar sind.

Die Schaffung eines eigenen Anwendungsfalles im Rahmen der Telematikinfrastruktur ist nicht zielführend und nicht nachhaltig. Es würden parallele Strukturen zur ePA entstehen. Dies hätte eine redundante Datenpflege zur Folge, beispielsweise wenn aktuelle Medikationsdaten auch in die ePA eingestellt werden, wie bei Arzt- oder Entlassbriefen sowie Notfalldaten. Dies führt zwangsläufig zu unterschiedlichen Datenständen und gefährdet neben der Patientensicherheit auch die Behandlungsqualität sowie die Akzeptanz der Beteiligten. Zudem müssten auch Versicherte stets zwei parallele Anwendungen verwalten und bedienen. Auch ist das E-Rezept derzeit nicht als dauerhafter Datenspeicher angelegt.

Entscheidend ist es daher, dass alle Beteiligten umfassend und verständlich über die ePA und den konkreten Nutzen informiert und aufgeklärt werden, damit sie fester Bestandteil der Versorgung werden kann. Nur so kann die ePA von Beginn an zu spürbarem Mehrwert führen und zugleich die Versorgung verbessern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Edgar Franke

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