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Frage von Lars H. •

Frage an Edgar Franke von Lars H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Franke. Bezüglich meiner Frage vom 1.Mai zum Krankenhausentlastungsgesetz hat sich nun herausgestellt, dass die wirtschaftlich geführten Krankenhäuser im grossem Stil Intensivbetten abgebaut haben um die 75 Prozent Intensivbettenauslastung und somit die staatlichen Zuschüsse zubekommen. Wie wird das von unserem Bundestag aufgearbeitet werden? Ich sehe Sie als meinen Interessenvertreter aus meinem Landkreis. Bitte schaffen Sie Transparenz.

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Sehr geehrter Herr Hüsing,

die Krankenhäuser sind im März 2020 aufgerufen worden, planbare Operationen und Behandlungen auszusetzen oder zu verschieben, um stationäre Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere in der Intensivmedizin mit entsprechenden Beatmungsmöglichkeiten, freizuhalten. Um die durch Freihaltung hervorgerufenen Einnahmeausfälle der Krankenhäuser auszugleichen, erhielten die Krankenhäuser für jedes gegenüber 2019 nicht belegte Bett einen Pauschalbetrag.

Die Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in den einzelnen Landkreisen ist nur einer von mehreren Parametern im Rahmen der komplexen Systematik der Ausgleichszahlungen. Die geltende Systematik der Ausgleichszahlungen galt bis zum 15. Juni 2021.

Krankenhäuser hatten nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten, um die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichszahlungen herzustellen, da weder die 7-Tage-Inzidenz noch das Vorhandensein der erforderlichen Versorgungsstruktur beeinflussbar sind. Auch die Zahl der freien betreibbaren Intensivbetten ist vom einzelnen Krankenhaus nur begrenzt steuerbar, da es bei den Ausgleichszahlungen nicht auf die Verhältnisse im einzelnen Krankenhaus, sondern auf die Quote der freien betreibbaren Intensivbetten im Landkreis oder der kreisfreien Stadt ankommt.

Angesichts der flächendeckend sinkenden 7-Tage-Inzidenzen hatten zunehmend mehr Krankenhäuser keinen Anspruch mehr auf Ausgleichszahlungen. Wenn der Vorwurf zuträfe, die von den Krankenhäusern gemeldeten Angaben seien in großem Umfang manipuliert, um die Voraussetzungen für den Erhalt von Ausgleichszahlungen herzustellen, wäre die logische Konsequenz, dass die Zahl der gemeldeten freien Intensivbetten hätte deutlich steigen müssen. Das war aber zuletzt nicht der Fall.

Im Übrigen gibt es für 2021 jetzt einen Ganzjahreserlösausgleich für die Krankenhäuser, der sich an ihren Erlösen 2019 orientiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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