Frage an Edgar Franke von Ella F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Franke,
Wie stehen Sie als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses zu der von Jens Spahn geplanten Rasterpsychotherapie, die Teil des GVWG sein soll? Sicher haben Sie davon in den Medien gehört! Ich möchte als Psychotherapeutin die spezielle Situation von Patienten in Therapie deutlich machen und darauf hinweisen, dass durch eine Rasterlösung mittelfristig mehr Kosten entstehen werden! Ich arbeite als PT sowohl im stationären wie ambulanten Bereich. Meine Patienten kommen niemals ohne Grund, im Gegenteil in der Regel zu spät und mit hohem Leidensdruck und wenig Hoffnung auf Besserung. Diese zu erarbeiten ist ein langwieriger Prozess. Ist die Erkrankung bei Ende der Therapie nicht richtig stabil ausgeheilt, droht ein Rückfall. In die nächste Therapie geht der Patient mit noch weniger Hoffnung. Der Glaube, dass es wieder gut werden kann, ist aber essenziell für den Erfolg der Behandlung. Der wird mit jeder gescheiterten Therapie weniger. Es drohen stationäre Aufenthalte und Arbeitsunfähigkeit, was für den Staat mit hohen Kosten verbunden ist. Ich weiß, es ist nicht leicht in der heutigen Zeit einzusehen, dass etwas lange Zeit braucht. Ich behandle z.T. Patienten über 5 Jahre und viele hundert Stunden. Es lässt sich immer erst im Laufe der Zeit absehen wie schwerwiegend die Erkrankung und wie schnell die Entwicklung ist. Aber sie sind dann stabil, können arbeiten, und gehen weniger auch wegen körperlichen Erkrankungen zum Arzt. Dies können Sie auch in der wissenschaftlichen Stellungnahme von Prof. Benecke lesen! https://www.researchgate.net/publication/351959991_Benecke_Stellungnahme_zur_Antrag_49_zum_GVWG_2021
Anstatt die zu wenigen Plätze aufzuteilen müssten gerade nach der Pandemie mehr geschaffen werden. Früh und ausreichend lange zu behandeln spart Geld. Verglichen mit einer OP oder einem stationären Aufenthalt kostet PT wenig! Könnten Sie dazu Stellung nehmen und meine Worte im GA berücksichtigen?
Mit ganz herzlichem Dank,
E. F.
Sehr geehrte Frau Fizke,
zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich in dieser Legislaturperiode nicht der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses bin.
Sicherlich habe ich auch in Medien etwas über die „Rasterpsychotherapie“ mitbekommen. Entscheidend aber ist, dass es sich um einen Entwurf eines Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) handelt, der entsprechend auch in den Gesundheitsgremien der SPD-Bundestagsfraktion behandelt wird.
Worum geht es? Viele warten im Schnitt knapp 20 Wochen (laut BPtK), bis sie regelmäßig zu ihrem Therapeuten gehen können. Im Änderungsantrag gibt es dazu den Vorschlag zu prüfen, wie die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen „bedarfsgerecht und schweregradorientiert“ sichergestellt werden kann, was vermuten lässt, dass Psychotherapieleistungen eingeschränkt werden könnten.
Die Regierungsfraktionen behandeln aktuell diese Thematik, da dieser Vorschlag ohne Abstimmung vom Bundesministerium für Gesundheit in den Antrag eingebracht worden war und durchaus, gerade durch die SPD-Fraktion, in Frage gestellt wird.
Sie haben sicherlich recht, dass nicht in Frage zu stellen ist, ob zu lange therapiert wird und damit zu unterstellen, dass Therapiestunden auf Patienten umverteilt werden könnten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat allerdings als Gremium Richtlinien aufzusetzen, die bestimmen, welche medizinischen Leistungen von gesetzlich Versicherten beansprucht werden dürfen. Eine Anpassung der Psychotherapierichtlinie darf aber nur dazu dienen, die bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Versicherter sicherzustellen und auch weiterzuentwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke