Frage an Edgar Franke von Heinrich R. bezüglich Soziale Sicherung
Glauben Sie wirklich, dass 25 Euro mtl. Entlastung durch das Betriebs-rentenfreibetragsgesetz ab 01.01.2020 all die Enttäuschungen der Betroffenen vergessen machen und deren Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung wieder stärken?
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
darauf verweisen Sie jedoch in Ihrer Antwort vom 28.08.2020.
Außerdem erinnern Sie an Ihren Einsatz sowie den Ihrer Partei in den Koalitionsverhandlungen, nämlich die Beiträge für die Betriebsrentnen zumindest um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abzusenken.
Es folgt dann jedoch keine weitere Erläuterung was aus dieser nach-drücklichen Forderung geworden ist bzw. wer diese beerdigt hat.
Jedenfalls hat die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, Anfang 2019, einem Referenten-Entwurf ihres Gesundheitsministers Jens Spahn, eine klare Absage erteilt. Die Begründung, eine Umsetzung werde es mit ihr nicht geben, da dieser Punkt im Koalitionsvertrag nicht vereinbart sei.
Gleichzeitig hat ihr Parteikollege Olaf Scholz als Vizekanzler und Finanz-minister erklärt, dass die Einnahmenausfälle bei den Krankenkassen nicht aus Steuermitteln ausgeglichen würden. Wo war da, der propagierte Handlungsbedarf der SPD?
Um im Rahmen der Regionalkonferenzen für den SPD-Parteivorsitz dann die immer wiederkehrenden Fragen zu Thema Verbeitragung der betrieb-lichen Altersversorungsbezüge abzustellen, kam im September 2019 in Nürnberg von Herrn Scholz die erste Andeutung einer Änderung.
Diese wurde jedoch wieder zu einem Griff in die Trickkiste. Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag, mit dem Ergebnis, dass ab 01.01.2020 eine mtl. Entlastung von 25 Euro eintritt. Offiziell haben darüber bis heute Millionen Betriebsrentner noch immer keinen Bescheid von ihrer Krankenkasse.
Die Koalition lobt sich seitdem über alle Maßen. Wen bringen diese jedoch entscheidend weiter, wenn man bedenkt, dass tausende Euros schon an die Kranken- und Pflegekassen geflossen sind und weiter fließen. Die nächsten Erhöhungen sind schon in Sicht!
Sehr geehrter Herr Richardt,
der neue Freibetrag ist für viele Betriebsrentner ohne Zweifel eine Verbesserung, denn bis zur Höhe des Freibetrages ist die Altersversorgung beitragsfrei. Die von Ihnen angesprochene monatliche Entlastung von 25 Euro trifft dabei die Bezieher mittlerer und hoher Betriebsrenten.
Ärgerlich aber verständlich ist in der Tat die relativ späte Umsetzung bei der Berücksichtigung des Freibetrages. Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ist zwar im Januar 2020 in Kraft getreten, doch die Krankenkassen hatten nahezu keine Vorlaufzeit für deren Umsetzung. Inzwischen hat der GKV-Spitzenverband mitgeteilt, dass in den kommenden Monaten damit zu rechnen sei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke