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Edgar Franke
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Frage von Heinrich R. •

Frage an Edgar Franke von Heinrich R. bezüglich Soziale Sicherung

Wie wollen Sie und Ihre Partei das Vertrauen von Millionen Menschen in die betriebliche Altersversorge (Betriebsrenten/Direktversicherungen) wieder herstellen?

Die betrieblich Altersvorsorge (bAV) wird mehr und mehr von den Beschäftigten gemieden. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig. Ein sehr gewichtiger Grund ist auf jeden Fall, dass Versprechungen und Zusagen, die den Vorsorgenden ein positives Sicherheitsgefühl beim Abschluss gaben, durch die Politik im Nachhinein verändert wurden und die erwarteten Einnahmen bei Renteneintritt erheblich geringer ausfielen/ausfallen.

Um von dieser Problematik abzulenken, werden neue Vorsorge-Möglichkeiten (z.B. Riester-Sparen) kreiert. Man gewinnt Zeit und neue Vorsorge-Sparer, das Interesse/der Erfolg nicht wie gewünscht. Das Spiel beginnt von vorn.

Millionen Arbeitnehmer*innen fühlen sich betrogen, sie haben kein Vertrauen mehr in ihre Volksvertreter/Abgeordneten. Mit neuen Vorsorge-Kreationen ist dies nicht wieder herstellbar. Dafür ist die SPD seit 2003 maßgeblich mit verantwortlich.

Im Dezember 2019 hat Ihre Partei mit dem Koalitionspartner CDU/CSU, im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes für die Grundrente, einen neuen Betriebsrenten-Freibetrag per Gesetz eingeführt. Dieser von den Parteien hochgelobte Deal soll Betroffene entlasten und dankbar zum Jubeln bringen.

Dem ist leider nicht so. Erneut fühlen sich Millionen Menschen enttäuscht und betrogen. Diese Menschen sind auch Wähler und werden sich in 2021 gründlich überlegen, wem sie ihr Vertrauen für die nächsten Jahre schenken.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Richardt,

die Beiträge zur Krankenversicherung haben die Attraktivität von Betriebsrenten in der Vergangenheit enorm geschmälert. Wir haben das zum 01.01.2020 geändert, um die betriebliche Altersversorgung als beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente wieder zu stärken.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte in den Koalitionsverhandlungen ausdrücklich Handlungsbedarf im Hinblick auf die Doppelverbeitragung angemeldet. Ich war persönlich bei den Koalitionsverhandlungen für den Gesundheitsbereich dabei. Ich hatte mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, die Beitragsfestsetzung für die Bezüge der Direktversicherungen neu zu regeln. Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, haben ausdrücklich dafür plädiert, dass die Beiträge für die Betriebsrenten in der Auszahlungsphase zumindest um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abgesenkt werden sollten.

Seit Januar 2020 gilt nun ein Freibetrag von 159,25 Euro. Das heißt: Für die ersten 159,25 Euro der Betriebsrente müssen dann überhaupt keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst über diesem Beitrag fallen Beträge an. Dadurch zahlen mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner de facto nur noch höchstens den halben Beitragssatz. Auch die übrigen 40 Prozent werden spürbar entlastet. Menschen mit kleinen Renten profitieren besonders.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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