Frage an Edgar Franke von Tobias G. bezüglich Technologiefolgenabschätzung
Automatisierte Gesichtserkennung ist weltweit auf dem Vormarsch, aber nicht zuletzt durch Fehlerquoten zum Nachteil von Frauen und people of color bedenklich. Auch würden diese Probleme ausgemerzt, ist ein Einsatz dieser Technik im öffentlichen Raum bedenklich.
Wie stehen Sie zu diesem Thema und wie werden Sie abstimmen, sollte der Einsatz dieser Technik im öffentlichen Raum zur Abstimmung kommen?
Sehr geehrter Herr Grün,
derzeit wird der Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nicht zur Abstimmung kommen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte im Januar des Jahres die geplante biometrische Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen nach erheblichem Widerstand auch seitens der SPD zurückgezogen.
Die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung ist ein zu hoher Eingriff in die Freiheitsrechte. Es geht um die Abwägung zwischen Verbrechensbekämpfung einerseits, aber andererseits eben um die individuelle Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen und ihre Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum.
Aus meiner Sicht ist das gleichbedeutend mit einer Kontrolle ohne entsprechenden Anlass. Der anlasslosen Kontrolle setzt das Bundesverfassungsgericht sehr enge Grenzen.
Ich bin der Überzeugung, dass der Staat mit solchen Kontrollen einen falschen und gefährlichen Weg beschreiten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke