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Edgar Franke
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Frage von Frederik B. •

Frage an Edgar Franke von Frederik B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Herr Prof. Franke,

meine Frage bezieht sich auf die studentischen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser liegt für Studenten, die über 538,60 EUR (Angabe meiner gesetzlichen Krankenversicherung, bei anderen noch geringer) verdienen bei 105,80 EUR. Unabhängig von der für viele Studenten schwiegen finanziellen Situation in der Corona Zeit ist diese Beitragshöhe unverhältnismäßig hoch in Relation zum üblichen Einkommen eines Studenten. Angenommen man verdient 550 EUR, so würde man nach allen Abzügen (nicht nur die der Krankenversicherung) unter die Grenze von 450 EUR kommen. Der Anreiz einem Werkstudentenjob nachzugehen wird dadurch nachhaltig beschädigt. Wieso ist es nicht möglich einen gleitenden Durchschnitt in der Kalkulation anzulegen. Man könnte jeden Euro, der über die 450 EUR hinaus verdient wird, mit einem bestimmten Prozentsatz belegen. Ich bitte Sie um Ihre Meinung und eine Stellungnahme. Wie steht Ihre Partei zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Braun

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Braun,

für Studenten besteht zunächst einmal ein Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung bis einschließlich des 25. Lebensjahres (plus der Dauer für ein FSJ oder FÖJ etc.). Für viele Studenten kann das bereits ausreichend sein, um ein Studium zu absolvieren.
Die Beitragsbemessung für versicherungspflichtige Studierende orientiert sich sozial ausgewogen am BAFöG-Satz. Der zugrundeliegende Beitragssatz ist aus sozialen Gründen reduziert auf sieben Zehntel des normalen Beitragssatzes. Der BAföG-Bedarfssatz bildet damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Mitgliedergruppe ab. Die Anwendung von 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes stellt zudem eine erhebliche Begünstigung der Studierenden in der Beitragsbemessung gegenüber den übrigen Versichertengruppen dar.
Dazu bestehen spezielle beitragsfreie Hinzuverdienstmöglichkeiten (die sogenannte Werkstudentenregelung).
Bei Studierenden, die BAföG beziehen und zugleich in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig sind, erhöht sich die BAföG-Leistung um 86 Euro monatlich. D.h. wenn Anspruch auf BAföG besteht, wird der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung weitgehend durch den Beitragszuschuss refinanziert.
Sie sollten bitte auch berücksichtigen, dass ein Studium in der Regel vom Staat finanziert wird und damit Absolventen befähigt werden, später ein wesentlich höheres Einkommen zu erzielen als ein Durchschnittsarbeitnehmer.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke

Vielen Dank und viele Grüße

Michael Höhmann

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