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Frage von Fred K. •

Frage an Edgar Franke von Fred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Franke,

im Interview mit der FAZ vom 24.11.19 (Politiker im Stress : „Wenn man Schwäche zeigt, kann das brutal sein im politischen Geschäft“) erwähnen Sie ein angebliches Trinkverbot im Plenarsaal. Da ein solches Verbot nicht existiert, warum stellen Sie und andere Abgeordnete immer wieder diese Behauptung auf? Handelt es sich nicht viel mehr um einen freiwilligen Verzicht, weil viele glauben, mit einer Flasche Wasser die Würde des hohen Hauses zu beleidigen? Und halten Sie als Jurist das nicht für verfassungswidrig? Was sollen Abgeordnete tun, wenn sie alt, krank, behindert oder schwanger sind? Verbietet unsere Verfassung solche Diskriminierungen nicht? Und kann ich von Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht erwarten, dass sie entweder selber oder durch ihre bezahlten Mitarbeiter eigenständig für Flüssigkeitsaufnahme sorgen?

MfG
Fred Katz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

Trinken ist im Plenarsaal des Deutschen Bundestages nicht formal verboten. Dazu gibt es nichts in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Dennoch ist es eine ungeschriebene Regel, dass am Platz im Plenarsaal keine Getränke stehen sollen. Die Abgeordneten können aber das Plenum während der Debatten verlassen, um etwas zu trinken oder auch zu essen. Die Versorgung im Reichstagsgebäude ist gesichert.

Redner bekommen an das Rednerpult ein Glas Wasser hingestellt. Viele nutzen die Gelegenheit, um im Anschluss an die Rede, das Glas Wasser mit an den Platz zu nehmen, was nicht beanstandet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke

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