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Edgar Franke
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Frage von Michaela B. •

Frage an Edgar Franke von Michaela B. bezüglich Gesundheit

Wieso gibt es kaum noch/ keine staatlichen bzw. städtisch geführte Krankenhäuser mehr; stattdessen sind so ziemlich alle Kliniken privatisiert und Kapitalgesellschaften (GmbHs)? Das passt nicht zu einem sozialen Gesundheitssystem. Wir zahlen in einen gemeinsamen sozialen Finanzierungstopf ein und die Kapitalgesellschaften greifen diese Gelder - unter Ausbeutung, Personalabbau und Einsparungen an den falschen Stellen - ab, statt dass sie Staat und Kommunen wieder zufließen. Personal wird ausgebeutet und es werden Untersuchungen (v.a. Spiegelungen, Breischluck, Bilgebung) viel zu häufig und ohne Erkenntnisgewinn oder darauf folgende HILFREICHE Behandlungsimplikationen durchgeführt (wegen Geldmacherei). An einer Gesundung und Gesunderhaltung (Ursachenforschung und Behebung) besteht kein (privatwirtschaftliches) Interesse!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Borger,

zunächst einmal erlauben Sie mir bitte, auf die Antworten meiner Kollegen Bärbel Bas und Dirk Heidenbluth zu verweisen, um Überschneidungen zu vermeiden.

In Deutschland findet stationäre Krankenhausversorgung schon lange auch durch private Träger statt. Waren die privaten Krankenhäuser zunächst häufig Ausdruck privater Wohltätigkeitsinitiativen und standen damit in unmittelbarer Nähe zu den Krankenhäusern mit freigemeinnützigen Motiven, so waren sie auch immer Ausdruck freien Unternehmertums.

Diese wird durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) reguliert, mit dem der weitaus größte Teil der Krankenhäuser in der Bundesrepublik in ein staatliches Planungssystem mit öffentlicher Förderung der Investitionskosten und gesetzlich vorgegebener Finanzierung der notwendigen Betriebskosten einbezogen wird. So sind etwa solche Krankenhäuser gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 KHG nur dann förderfähig, wenn sie sich an der allgemeinen Versorgung, vor allem sozialversicherter Patienten, in bestimmtem Umfang beteiligen. Eine Gewinnerzielungsabsicht im Sinne einer klassischen Gewinnmaximierung, die alleine darauf abzielt Einnahmen zu generieren, ist daher für die privaten Krankenhausträger, die sich innerhalb des vom KHG vorgegebenen Systems bewegen, nur in einem beschränkten Umfang möglich.

Insbesondere privaten Kliniken ist allerdings in der Vergangenheit immer der Vorwurf gemacht worden, dass sie aus den Fallpauschalen für den Bereich Pflege Geld für andere Bereiche abgezweigt haben.

Die Einführung des Fallpauschalen-Systems im Jahr 2004 hat sicherlich dazu geführt, dass Pflegestellen in nicht unerheblichen Umfang abgebaut worden sind. Deshalb haben wir auch jetzt die Pflegekosten aus den Fallpauschalen herausgenommen.

Allerdings ist das eigentliche Problem, dass Krankenhäuser ihre Investitionen nicht von den jeweiligen Bundesländern ausreichend refinanziert bekommen. Dadurch sind die Häuser gezwungen diese aus den Betriebskosten zu erwirtschaften. Das betrifft sowohl die privaten als auch die öffentlichen Häuser.

Bedingt durch die finanziellen Schwierigkeiten haben viele Städte und Landkreise, aber auch Bundesländer ihre Krankenhäuser an private Träger übergeben. So ist der Anteil der privaten Krankenhäuser gestiegen und der der öffentlichen hat sich reduziert. Die staatlichen Krankenhäuser machen etwa ein Drittel aller Krankenhäuser aus. Kennzeichnend ist, dass dort knapp 49 Prozent aller Patientinnen und Patienten behandelt werden und fast die Hälfte aller Krankenhausbetten zu finden sind. Staatliche Krankenhäuser sind also im Vergleich zu privaten Krankenhäusern im Durchschnitt deutlich größer.
In öffentlichen Kliniken sind zudem von den insgesamt etwa 894.000 Beschäftigten 494.000 beschäftigt, also etwa 55 Prozent.

Uns als SPD ist es schon immer wichtig gewesen, dass Patientinnen und Patienten völlig unabhängig von der Trägerschaft eines Krankenhauses die bestmögliche Versorgung bekommen!

Deshalb haben wir uns auch für die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser im ländlichen Raum stark gemacht. Die Krankenhäuser, die für die Versorgung der Patienten und Patientinnen notwendig sind, können jetzt neben dem Sicherstellungszuschlag zusätzliche finanzielle Hilfen bis zu 400.000 Euro bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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