Frage an Edgar Franke von Bernd D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.
Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Meyer
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
die Widerspruchslösung, wie wir sie aktuell diskutieren, sieht vor, dass künftig jeder Bürger nach seinem Tod grundsätzlich als Organspender gilt. Wer nicht spenden möchte, muss das in einem Register angeben. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn und meinem geschätzten Kollegen, Karl Lauterbach, sieht dabei vor, dass der Registereintrag jederzeit geändert werden kann. Gibt es keinen Eintrag, haben Angehörige die Chance, eine Organentnahme abzulehnen, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Verstorbene kein Spender sein wollte. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass Angehörige den Entschluss, nicht zu widersprechen, respektieren müssen.
Der Gruppenantrag wird bereits von weiteren Bundestagskollegen unterstützt. Die Behandlung des Themas im Gesundheitsausschuss will ich gern unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke