Frage an Edgar Franke von Volker F. bezüglich Frauen
Guten Tag.
Wie stehen Sie zum Thema Werbung um Schwangerschaftsabbrüche?
Sehr geehrter Herr F.,
das „Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ wird in §219a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Dies ist meines Erachtens ein Paragraf von gestern. Selbst die bloße Information, dass eine Ärztin bereit ist, Abbrüche vorzunehmen, war damit verboten.
Wir wollten den §219a deshalb abschaffen. Nach monatelangen Auseinandersetzungen mit der Union haben wir endlich einen Kompromiss gefunden.
Der Deutsche Bundestag hat mehrheitlich für die Reform gestimmt. Demnach dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Außerdem dürfen sie – beispielsweise auf ihrer Homepage - auf neutrale Stellen verweisen, die weitere Informationen vor allem über die Methoden bereitstellen.
Außerdem wird von der Bundesärztekammer eine monatlich zu aktualisierende Liste geführt, wer diese Eingriffe durchführt. Diese Liste wird durch die BZgA, die Beratungsstellen und das Telefon für Schwangere in Not zur Verfügung gestellt.
So wollen wir erreichen, dass Frauen, die vor der schwierigen Entscheidung über die Fortsetzung einer Schwangerschaft stehen, die Informationen bekommen, die sie für eine selbstbestimmte Entscheidung brauchen. Außerdem erhöhen wir die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke