Frage an Edgar Franke von Karl B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zu Volksbegehren und Volksentscheid?
Sehr geehrter Herr B.,
die SPD-Bundestagsfraktion ist schon lange dafür, die bewährte repräsentative Demokratie im Bund durch direkte Elemente der Demokratie zu ergänzen. Weil wir den Wunsch der Menschen in Deutschland nach stärkerer politischer Beteiligung erfüllen wollen. Weil wir den Menschen in Deutschland zutrauen, aufgeklärte politische Entscheidungen zu treffen. Und, weil wir das bewährte demokratische System weiterentwickeln wollen.
Deshalb haben wir bereits im Jahr 2002 zusammen mit dem damaligen Koalitionspartner einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in den Deutschen Bundestag zur Abstimmung eingebracht. Im Jahr 2013 hatten wir einen weiteren Versuch unternommen. Aber es fehlte immer an einer Zweidrittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag, die eine Änderung des Grundgesetzes erfordert.
Im Grundsatzprogramm der SPD heißt es:
„Der Verbindung von aktivierendem Staat und aktiver Zivilgesellschaft dient auch die direkte Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide. In gesetzlich festzulegenden Grenzen sollen sie die parlamentarische Demokratie ergänzen, und zwar nicht nur in Gemeinden und Ländern, sondern auch im Bund. Wo die Verfassung der parlamentarischen Mehrheit Grenzen setzt, gelten diese auch für Bürgerentscheide.“
Deshalb betonen wir auch in unserem Wahlprogramm 2017, dass wir zur Unterstützung der parlamentarischen Demokratie die direkte Demokratiebeteiligung auf Bundesebene stärken wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke