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Edgar Franke
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Frage von Martin R. •

Frage an Edgar Franke von Martin R.

Guten Tag Herr Dr. Franke,

Es gilt als erwiesen, dass Öffentliche-Private-Partnerschaften (ÖPP oder engl. PPP) teurer sind als Autobahnen, welche direkt vom Bund gebaut werden (Siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oepp-privat-finanzierte-autobahnen-sind-teurer-als-staatlich-gebaute-a-974654.html ).

Eine Überführung der Autobahnen in eine eigenständige Gesellschaft ist der erste Schritt einer Privatisierung. Das eine Privatisierung auch oftmals auf Kosten der Sicherheit geht (vor allem beim Aus-/Umbau), sieht man z.B. sehr deutlich an der Autobahn A1 ( http://www.zeit.de/2010/29/DOS-Autobahn/seite-2 ).

Davon abgesehen MUSS eine Autobahngesellschaft Gewinn erzeugen um laufende Kosten (Steuern, Lohn etc.)zu finanzieren, dies ist bisher nicht der Fall, anfallende Gewinne (Autobahnmaut) werden nicht zweckgebunden eingesetzt und dem Bundeshaushalt zugeführt.

Meine Fragen sind daher: Warum haben Sie bei dieser für unsere Region (A7, A44, A49) wichtigen Frage nicht abgestimmt? Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Riemenschneider,

in intensiven und schwierigen Verhandlungen mit CDU/CSU haben wir als SPD-Bundestagsfraktion die Gesetzentwürfe, mit denen Verwaltung und Bau von Autobahnen in Deutschland neu geordnet werden, begleitet und entschieden verbessert.

Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Damit ist klar: die Gesellschaft bleibt zu 100 Prozent staatlich, null Prozent privat.

Ausgeschlossen wird auch eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z.B. durch sogenannte Teilnetz-ÖPP. In Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes wird dazu der Satz eingefügt: "Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen."

Einfachgesetzlich wird geregelt, dass Öffentlich-Private Partnerschaften nur auf der Ebene von Einzelprojekten bis maximal 100 Kilometer Länge erfolgen, die nicht räumlich miteinander verbunden sein dürfen.

Mit diesen Grundgesetz-Änderungen und vielen einfachgesetzlichen Änderungen stellen wir sicher, dass auch theoretisch mögliche Hintertüren für eine Privatisierung fest verschlossen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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