Frage an Edgar Franke von Anton H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
ich möchte Ihnen gerne eine Frage stellen:
Warum lässt man es seitens der Politik zu, dass Kassen bei Prüfung etwaiger Rückerstattung von einem Teil gezahlter Zuzahlungen (mehr als 2% bzw. 1%) von den Versicherten verlangen dürfen, dass sie alle Zuzahlungen mit Belegen nachweisen müssen?
Die Krankenkassen haben schließlich die genaue Übersicht darüber, wieviele Zuzahlungen jedes Mitglied geleistet hat, denn die Apotheken und die Krankenhäuser/Kliniken führen diese ja an die Krankenkassen ab.
Spekulieren Krankenkassen etwa darauf, dass kranken Mitglieder oftmals nicht mehr alle Belege haben und sie daher dem Mitglied nicht den kompletten Betrag, der dem Mitglied eigentlich zusteht auszahlen müssen, sondern, dass sie auf diesem Wege Mitglieder um ihnen vollständig zustehende Zahlungen bringen (betrügen) dürfen?
Wozu ist denn sonst die ganze Computererfassung da? Gegen die Kunden / Mitglieder?
Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass dies künftig abgestellt wird und dass Krankenkassen zwar Einkommensnachweise aber nicht mehr Belege anfordern dürfen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Huber
Sehr geehrter Herr Huber,
der Gesetzgeber hat eine Belastungsgrenze festgesetzt, bis zu der Zuzahlungen als zumutbar gelten. Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen die Versicherten finanziell nicht überfordern.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen nicht mehr als zwei Prozent ihres Bruttojahreseinkommens für Zuzahlungen ausgeben (chronisch Erkrankte nur 1%). Zugrunde gelegt werden hier immer Bruttoeinnahmen der Familie sowie die Zuzahlungen aller Familienmitglieder.
Alles was über die Belastungsgrenze hinausgeht, können sich Versicherte von der Krankenkasse wieder erstatten lassen.
Hier jedoch müssen die Versicherten selbst aktiv werden, denn es gibt keine Information der Krankenkassen, wenn die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist. Hierzu bedarf es Informationen über die Einkommensverhältnisse.
Wer seine Belastungsgrenze nicht kennt und nicht die Zuzahlungsbeträge (Belege) sammelt, kann es passieren, dass Zuzahlungen noch geleistet werden, auch wenn diese nicht mehr erforderlich sind. Ohne die Sammlung der Beträge (Belege) ist eben auch nicht feststellbar, wann die Belastungsgrenze erreicht wird.
Gesetzlich Versichert sollten also jährlich ihre persönliche Belastungsgrenze ausrechnen und vor allem sämtliche Belege über Zuzahlungen aufheben, die Zuzahlungsgrenze im Auge zu behalten bzw. Rückerstattungsansprüche zu belegen.
Wird die persönliche Belastungsgrenze erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragt werden. Wird festgestellt, dass zu viel Zuzahlung geleistet wurde, kann die Befreiung nachträglich beantragt werden und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend. Rückerstattungsansprüche werden ausgeglichen, sobald die Einkommensnachweise und die Zuzahlungsbelege geprüft werden können.
Wenn man nicht alle Belege sammeln und aufbewahren möchte, kann man sich die Dienstleistung der Apotheken sichern. Viele Apotheken bieten auch die Erfassung und Führung von Quittungen an, die von den Krankenkassen als Beleg akzeptiert werden. Es kann jederzeit ein Auszug der Zuzahlungen herausgegeben werden, und zwar mit Hilfe einer eigenen Kundenkarte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke