Frage an Edgar Franke von Maximilian O. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Dr. Franke,
vielen Dank für ihre zügige Antwort!
Bezüglich der Kostenübernahme hat mich ihre Antwort doch irritiert:
Wenn das stimmt was sie sagen, nämlich dass man nicht nur für die Verschreibung, sondern für eine Kostenübernahme ebenso nicht mehr "austherapiert" sein muss, verstehe ich nicht, wieso Krankenkassen aktuell immer wieder die Kostenübernahme ablehnen?
Im März hieß es in der Presse, dass Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen die Cannabistherapie ablehnen dürfen.
Leider scheint das Gegenteil der Fall zu sein: Selbst austherapierte Patienten mit Ausnahmegenehmigung werden abgelehnt, weil noch Therapiealternativen offen stünden. Palliativpatienten werden auch abgelehnt. Ärzte schreiben auf Willen der Kassen Seitenweise Stellungnahmen, um zu beweisen, dass ihr Patient austherapiert ist.
Handeln hier die Krankenkassen etwa nicht im Sinne des Gesetzgebers bzw. rechtswidrig??
Ich verweise hier beispielsweise auf die Barmer Krankenkasse, die auf ihrer Internetpräsenz "Austherapiertheit" eindeutig als Übernahmekritierium benennt. Auch nimmt sich Barmer die Freiheit, generell Monotherapien mit Cannabis als unwirksam zu benennen und mit dieser Begründung abzulehnen. Kostenzusagen erteilt Barmer nach Möglichkeit nur für entsprechende Fertigarzneimittel, wo doch für Blüten die selben gesetzlichen Übernahmebedingungen gelten.
Bei mir erwächst Eindruck, die Kassen versuchen Patienten und Ärzte mürbe zu machen, um den doch sehr hohen Kosten zu entfliehen. Das Ganze geschieht auf Kosten kranker Menschen, die teilweise versterben, bevor der Rechtsstreit vor Gericht gehen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian Ortlauf
Sehr geehrter Herr Ortlauf,
mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes kann jeder Arzt seinen Patienten medizinisches Cannabis verschreiben. Voraussetzung ist, dass es sich um eine schwere Erkrankung handelt, es keine Alternative zu einer Behandlung mit Cannabis gibt und durch eine Behandlung mit Cannabis eine spürbare Besserung der Symptome zu erwarten ist.
Eine Behandlung mit Cannabis kann aber auch eingeleitet werden, wenn theoretisch noch weitere, bisher nicht eingesetzte oder zugelassene Behandlungen zur Verfügung stehen und der Patient noch nicht austherapiert ist.
Die erste Verordnung des Arztes wird dabei vom medizinischen Dienst der Krankenkasse überprüft. Die Kostenübernahme einer Versorgung mit Cannabis kann dennoch abgelehnt werden. Das wird zumeist damit begründet, dass ein Leistungsanspruch nur dann besteht, wenn keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht, denn Cannabis ist lediglich als zusätzliche Behandlungsmöglichkeit zu betrachten. Zudem fehlen noch die wissenschaftlichen Erfahrungswerte, weshalb derzeit Begleitstudien durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke