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Frage von Maximilian O. •

Frage an Edgar Franke von Maximilian O. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Dr. Edgar Franke,

schon länger verfolge ich die öffentliche Diskussion um Cannabis als Medizin und im Drogenstrafrecht. Dabei bin als Cannabispatient, der auf Kulanz der Kasse hin bereits vor der aktuellen Gesetzesänderung volle Kostenerstattung erhalten hat, direkt betroffen.

1. Mich erreichen viele Berichten von Patienten, bei denen die Kasse bzw. der MDK abgelehnt hat, selbst wenn sie vorher schon eine Ausnahmegenehmigung des BfArm hatten. Am häufigsten wird begründet mit: Nicht austherapiert, Alternativen seien Vorhanden. Und das bei Patienten die vom BfArM als austherapiert bestätigt wurden?! Was halten sie davon? Ist "Austherapiertheit" tatsächlich eine Vorraussetzung für die Kostenübernahme?

2. Seit der Gesetzesänderung ist der Preis für Medizinal-Cannabisblüten gestiegen, da sie jetzt als Rezepturarzneimittel behandelt werden. Dies stellt für Patienten, die keine Kostenerstattung erhalten, eine Verschlechterung der Situation dar, da eine Steigerung der Therapiekosten um ca. 100%. Ich selbst könnte mir die Therapie ohne Erstattung meiner Kasse sicher auch nicht leisten.

3. Was halten sie vom Schildower Kreis bzw. der Argumentation, konsumbezogener Drogenbesitz gehöre nicht ins Strafrecht, da Drogenkonsum bereits aus verfassungsgründen legal ist und somit keine Verhältnissmäßigkeit gegeben ist. Ist das nicht absurd? Welche Möglichkeiten gibt es, diesen Absurdität zu verändern, ohne durch Legalisierung von Drogen gesundheitliche Aspekte zu vernachlässigen?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Ortlauf,

wir hatten in den Beratungen den Gesetzesentwurf noch dahin gehend verändert, dass die Ärzte entscheiden sollen, ab wann eine Cannabistherapie sinnvoll ist. Patienten müssen also eben nicht "austherapiert" sein, bevor sie Anspruch auf ein Cannabisrezept haben.

Preissteigerungen könnten tatsächlich ein Problem sein, wenn es um die Verschreibung dieser Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenkassen geht. Ärzte haben ein begrenztes Arzneimittelbudget. Durch Patienten, die teure Medikamente verschrieben bekommen, wird dieses Budget überschritten. Das ist nur möglich, wenn diese Überschreitung im Einzelfall ausreichend begründet ist.

Im Hinblick auf den Schildower Kreis weiß ich, dass die Expertengruppe sich für die Entkriminalisierung und die staatliche Regulierung bei Anbau und Verkauf von Cannabis ausgesprochen, aber eine vollständige Legalisierung abgelehnt hatte. Unser Gesetzentwurf entspricht diesen Forderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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