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Edgar Franke
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Frage von Jörg W. •

Frage an Edgar Franke von Jörg W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,

danke für Ihre Nachricht.
Leider weiß kaum jemand, dass ein Patient bei einer Computertomografie in etwa der gleichen Strahlendosis ausgesetzt ist wie ein Hiroshima-Überlebender in 2 Meilen Entfernung von der explodierenden Atombombe, vgl. http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/30632/Studie-Computertomografie-als-Krebsrisiko. Auch kaum ein Arzt weiß, dass mit der Computertomografie die 100- bis 1000-fache Strahlendosis einer normalen Röntgenaufnahme verabreicht wird, vgl. http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm
Da können Ärzte auch kaum aufklären.
Wer ist denn für die Zulassung von Röntgengeräten und Computertomografen und die Weiterleitung von Angaben über Risiken und Nebenwirkungen verantwortlich?

Mit freundlichem Gruß
Jörg Wende

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wende,

zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Handelns gehört das Einverständnis des Patienten in die ärztliche Behandlung oder den ärztlichen Eingriff nach ordnungsgemäßer Aufklärung. Aufklärungsdefizite machen Eingriffe wegen fehlender Einwilligung des Patienten rechtswidrig und führen bei Verschulden des Arztes im Grundsatz zur Haftung für alle Schäden.

Im Hinblick auf die Zulassung verweise ich auf die Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern - Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) - vom 09. Januar 2009, geändert durch Rundschreiben vom 29.06.2009, geändert durch Rundschreiben vom 09.02.2010, geändert durch Rundschreiben vom 06.12.2010, geändert durch Rundschreiben vom 01.08.2011. Sie finden die Richtlinie auch im Internet unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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