Frage an Edgar Franke von Wolfgang A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
Bei mir wurde vor 10 Jahren auf Grund eines frühzeitig festgestellten Karzinoms im Anfangsstadium die Prostata komplett entfernt. Ich bin seit einem Jahrzehnt restlos tumorfrei und werde alle sechs Monate vom Urologen überwacht. Mein PSA-Wert war und ist bis jetzt stets Null.
Ich habe keinerlei gesundheitliche Einschränkungen, bin Anfang 60, total fit und treibe zweimal die Woche jeweils 1,5 Stunden Sport.
Trotz allem darf ich auf Grund einer Entscheidung des Ihnen unterstellten Paul-Ehrlich-Instituts in Abstimmung mit der Bundesärztekammer seit meiner Operation kein Blut mehr spenden. Andererseits wird sich aber öffentlich darüber beklagt, dass es häufig an Spender/innen mangelt.
In der Apotheken Umschau vom 1. August 2007 findet sich auf Seite 52 der interessante Hinweis auf eine schwedische Studie zum Thema Blutspenden. Dort wurde festgestellt, dass rund 3% aller Blutspenden von krebskranken Menschen stammen und dass die Menschen, die Blut von Krebskranken bekamen, nicht häufiger an Krebs erkrankten als andere auch.
Unter Berücksichtigung, dass bei mir alles restlos tumorfrei ist, was mein Urologe bestätigen könnte, würde ich gerne verstehen wollen bzw. von Ihnen erfahren, warum Ihre Behörde an dieser nicht nachvollziehbaren Entscheidung weiterhin festhält, oder ob ich zukünftig wieder Blut spenden und damit anderen Menschen helfen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Adamek
Sehr geehrter Herr Adamek,
das Paul-Ehrlich-Institut ist das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel und eine Einrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit. Es ist demnach keinesfalls mir, als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, unterstellt. Dennoch gehe ich gern auf Ihr Anliegen ein.
Ich werde oft angesprochen, warum einerseits dringend zur Blutspende aufgerufen und andererseits nicht jeder Spender zugelassen wird.
Aus einer Blutspende werden lebensrettende Medikamente gewonnen, und schon kleinste Krankheitskeime können für eine geschwächte Person tödlich sein. Die Verträglichkeit muss grundsätzlich gewährleistet sein.
Die Auswahl spendewilliger Personen für die Blutspende erfolgt risikobasiert. Eine Untersuchung auf Krebszellen, welche möglicherweise im Blut vorkommen, findet beim Blutspenden nicht statt. Da jedes Risiko ausgeschlossen werden soll, werden Krebspatienten, auch ehemalige und als geheilt geltende, von der Blutspende ausgeschlossen.
Dies erfolgt gemäß den derzeit gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer mit Einvernehmen des Paul-Ehrlich-Instituts. Diese Richtlinien stellen den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten fest. Sie sollen den Ärzten die notwendige Handlungsgrundlage geben und die erforderlichen Voraussetzungen beschreiben, um Spender vor Schaden zu bewahren und die Anwendung von Blutprodukten für den Empfänger so gefahrlos und wirksam wie möglich zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke