Frage an Edgar Franke von Tim D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
am 16. März findet im Ausschuss für Gesundheit unter Ihrer Leitung eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Cannabiskontrollgesetzes statt.
Wie ist Ihre Meinung zum Thema Legalisierung bzw. Entkriminalisierung von Cannabis?
Halten Sie das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf die "weiche" Droge Cannabis noch für zeitgemäß, oder ist der Ansatz des eingebrachten Gesetzesentwurfs sinnvoll?
Sollten Sie dem Thema gegenüber positiv eingestellt sein, treiben Sie die nötigen gesetzlichen Änderungen zeitnah voran und werben auch innerhalb Ihrer Fraktion dafür - ggf. auch in der neuen Legislaturperiode?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Tim Dassler
Sehr geehrter Herr Dassler,
ich halte es nicht nur aus rechtlichen und auch aus pragmatischen Gründen für erforderlich, den Umgang mit Cannabisprodukten aus dem Strafrecht herauszunehmen. Das ist auch medizinisch vernünftig.
Viele Strafrechtsprofessoren fordern eine Reform des Drogenstrafrechts. Das Ziel der Drogenverbotspolitik generalpräventiv durch das Strafrecht zu wirken, konnte nach Expertenansicht nicht erreicht werden. Weder wurden der Gebrauch der Substanzen eingeschränkt, Neueinstiege und Abhängigkeitsentwicklungen verhindert oder der illegale Drogenschwarzmarkt bekämpft.
Nun geht es um die streng regulierte Abgabe von Marihuana und Haschisch. Es geht um eine Entkriminalisierung des Konsums für Erwachsene. Es geht um einen verbesserten Jugendschutz.
Ich habe selbst bei Delegationsreisen in Ländern, wie Uruguay und Argentinien, wo Hanf für medizinische Zwecke freigegeben worden ist, mich davon überzeugen können, dass gute Erfahrungen mit einer kontrollierten Cannabis-Abgabe gemacht werden.
Ich bin davon überzeugt, dass es zu einer Legalisierung kommen wird. Das haben die Debatten im Bundestag sowie die jüngste Anhörung im Gesundheitsausschuss gezeigt. Die SPD zeigt sich dabei offen und diskussionsbereit. Der Entwurf der Grünen geht allerdings zu weit. So stellt sich die Frage, wie die Einhaltung einer Einkaufsmenge von 30 g. je Einkauf für den Eigenbedarf kontrolliert werden kann. Auch geht die Legalisierung des Eigenanbaus zu weit.
Bei einer Regulierung des Marktes wird es entscheidend sein, die gesundheitspolitisch orientierten Ziele der Suchtpolitik über wirtschaftliche Interessen zu stellen. Dies muss im Vordergrund stehen. Ich erwarte, dass die Forderung nach einer Regulierung ins Wahlprogramm der nächsten Legislaturperiode aufgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke