Frage an Edgar Franke von Ralf D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
gestern Abend gab es in der ARD/Monitor einen Bericht über Korruption bei Ärzten/Apothekern die mit Krebsmedikamenten handeln. Es gibt jetzt endlich ein Anti-Korruptionsgesetz, aber vielleicht können Sie mir - als Jurist- erklären warum zur Aufklärung keine Abhörmaßnahmen ergriffen werden können. Mit deren Hilfe hätte man den gezeigten Fall leicht aufklären können. Das Justizministerium sagt , dass man Patientendaten schützen müsse. Wo tauchen bei diesen Vorgängen Patientendaten auf? Es "verhandeln" doch nur Ärzte und Apotheker. Mit der jetzigen Methode wird man so gut wie gar nichts aufklären können. Und außerdem- wie hoch müssen die Gewinnspannen der Krebsmedikamente sein wenn 1 oder 2 Apotheker noch solche hohen Summen weitergeben können? Viellicht können Sie Ihren Kollegen Maas noch dazu überreden Abhörmaßnahmen zuzulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Debo
Sehr geehrter Herr Debo,
wir haben den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten zum Anlass genommen, keine Telephonüberwachung der Ärzte zuzulassen. Eine Telefonüberwachung erfasst genauso Gespräche zwischen Arzt und Patienten. Hierbei würden vertrauliche patientenbezogene Informationen übermittelt werden. Diese unterliegen aber der Verschwiegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke