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Edgar Franke
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Edgar Franke von Wilfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. iur. Franke,

Ihre Genossin Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D., ist 2014 öffentlich -bei Anne Will- dafür eingetreten, zur Vermeidung von juristischen Fehlurteilen mehr Gebrauch zu machen von der Videodokumentation polizeilicher Vermehmungen (1). Der Jura- HS-Lehrer -und Richer am Bundesgerichtshof- Mosbacher schlug Anfang d.J. vor, angesichts der Fehleranfälligkeit personaler Beweismittel (Zeugen, Sachverständige, Angeklagte), die Gefahr eines Fehlurteils schon jetzt (ohne Gesetzesänderungen) u.a. dadurch zu minimieren, daß die Polizei häufiger Videoaufzeichnungen von Vernehmungen erstellt (2).
Auf die ebenfalls heute bereits mögliche einverständliche Videografie von Untersuchungsgesprächen im Rahmen von psychologischen bzw. psychiatrischen Begutachtungen gingen beide Juristen noch nicht ein.
Mehrere Petitionen (z.B. 4-18-07-3100-011282, 4-1 8-07-31 00-01 7358) mit dem Ziel, z.B. in die Strafprozeßordnung und die Zivilprozeßordnung einen gesetzlichen Anspruch (der von Begutachtungen Betroffenen auf Videodokumention des Untersuchungs-Gesprächs) einzuführen, wurden 2015 abgewiesen unter Bezugnahme auf angeblich vorliegende Einlassungen der Regierung (3).
Hierzu nun meine Fragen:
1. Welche Ministerien gaben Stellungnahmen ab?
2. Wurden Humanwissenschaftler befragt?
3. Was spricht gegen eine Veröffentlichung der Stellungnahme(n) der Regierung
a) aus humanwissenschaftlicher Sicht/Gesundheitsapekten?
b) rechtlich?

Hochachtungsvoll

Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) min. 26:08 https://www.youtube.com/watch?v=Tmuomt7E6cE
2) MOSBACHER, A. : Das Ideal richterl. Wahrheitsfindung und die Betrübnisse d. wirklichen Lebens. Richterliche Schuldfeststellung und die Gefahr des Fehlurteils, Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2015): 9: S. 82-91)
3) vgl. S. 2-3 in diesem Dokument: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF01072015_0001.pdf

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meißner,

Sie sprechen die TV-Talkrunde von Anne Will mit dem Titel: "Unschuldig hinter Gittern - Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen?" vom 29.01.2014 In dieser Diskussion hat sich Frau Bundesjustizministerin a.D. Herta Däubler-Gmelin sich für Videoaufzeichnungen von Verhören stark gemacht.

In der Tat es nach geltendem Recht kaum bestimmt, in welcher Art und Weise Vernehmungen von Beschuldigten oder Zeugen im Ermittlungsverfahren zu dokumentieren sind. Polizeiliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren sind in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt, es gibt jedoch keinerlei Vorgaben zu der Art und Weise der Dokumentation der Vernehmung. Für ermittlungsrichterliche und staatsanwaltliche Vernehmungen ist die wörtliche Dokumentation vorgesehen. Eine Wortlautdokumentation der Vernehmung ist für polizeiliche Vernehmungen nicht ausgeschlossen, wird aber in der Praxis nicht genutzt. Eine vollständige Protokollierung von Betroffenen- und Zeugenaussagen muss auch nach meiner Wahrnehmung erfolgen, um Verzerrungen durch selektive Wahrnehmung zu vermeiden. Siehe hierzu auch Artikel in „Praxis der Rechtspsychologie“ oder im „Handbuch der Rechtspsychologie“.

Bei den angesprochenen Petitionen forderten Petenten die Video- und Tonbandaufzeichnung von Vernehmungen durch Amtsträger und Psychologen zu Beweissicherungszwecken sowie die gerichtliche Verwertbarkeit solcher Aufzeichnungen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hielt jedoch die geltende Rechtslage für sachgerecht und sprach sich daher nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petenten aus.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke​

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