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Frage von Otto R. •

Frage an Edgar Franke von Otto R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,

ich habe eine Anmerkung zum 3. Griechenland-Hilfspaket.

Sie haben dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zur Gewährung von Stabilitätshhilfe sowie zur Vereinbarung über ein Memorandum of Understanding zwischen Griechenland und dem ESM zugestimmt. Darin ist auch die Notwendigkeit zur Schuldeneleichterung wie z.B.Verlängerung der Laufzeiten und Tilgungsfreien Zeiten enthalten.

Damit haben Sie dem Bruch einer Klausel im ESM-Vertrag zugestimmt. Nämlich dem Artikel 13 zum Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe. In Absaz 6 heißt es:
„Der ESM richtet einen angemessenen Warnmechanismus ein, um sicherzustellen, dass er jedwede im Rahmen der Stabilitätshilfe fällige Rückzahlungen des ESM-Mitglieds fristgerecht erhält.“

Warum hielten Sie das für richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Otto Rosenbaum

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Sehr geehrter Herr Rosenbaum,

Griechenland hatte am 8. Juli 2015 einen Antrag auf Stabilitätshilfe des ESM in Form eines ESM-Darlehens gestellt. Die Beratungen der Eurogruppe kamen zu dem Schluss, dass der ESM-Gouverneursrat die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank (EZB) und den Internationalen Währungsfonds (IWF), beauftragen könne, ein neues ESM-Programm auszuhandeln, wenn die in ihrer Erklärung formulierten Bedingungen, einschließlich der Voraussetzungen nach Artikel 13 des ESM-Vertrags, also auch des Absatz 6, erfüllt sind.
Mit Zustimmung des Deutschen Bundestages wurde den europäischen Institutionen zusammen mit dem IWF ein Mandat erteilt, mit Griechenland eine Vereinbarung für eine spezifische wirtschaftliche Konditionalität (Memorandum of Understanding) zu einem neuen Anpassungsprogramm auszuhandeln.
Die Eurogruppe hat den ausgehandelten Entwurf einer Vereinbarung zwischen Griechenland und den europäischen Institutionen bei ihrem Treffen am 14. August 2015 mit der Feststellung geprüft, dass die erzielte Vereinbarung den Zielen und Eckpunkten, die die Staats- und Regierungschefs der Eurozone als Voraussetzungen für ein neues, drittes Programm formuliert haben und die Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 17. Juli 2015 waren, entspräche. Es wurde also bestätigt, dass die Voraussetzungen auch nach Artikel 13 ESM-Vertrag vorlagen, um den nationalen Parlamenten vorzuschlagen, einer Vereinbarung mit Griechenland über ein neues Programm des ESM zuzustimmen. Auf dieser Basis konnte wiederum der Deutsche Bundestag mehrheitlich der Gewährung der Stabilitätshilfe zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke

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