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Edgar Franke
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Frage von Roland A. •

Frage an Edgar Franke von Roland A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,

am 1. Januar tritt der Mindestlohn in Kraft.

Für mein Unternehmen bedeutet dies, dass einige meiner Kunden Aktionen aufgrund der Kosten nicht mehr durchführen oder in Polen oder Tschechien produzieren lassen.

Diese Entwicklung habe ich durchaus vorausgesehen. Was ich nicht bedacht habe, ist, dass meine Mitarbeiterinnen nicht bereit sind sozialversicherungspflichtig zu arbeiten und anstatt ca. 4 Stunden nur noch ca 2,9 Stunden täglich arbeiten wollen. Eine vernünftige Produktion ist unter diesen Umständen nur schwer möglich.

Nun meine Frage:

1. Ist eine Erhöhung der 450 € Grenze geplant?
2. Wann wird die Steuerprogression geändert?

MfG
Roland Albrecht

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Sehr geehrter Herr Albrecht,

2015 kommt in der Bundesrepublik der flächendeckende Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Profitieren sollen davon 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor.

Es entspricht dem Mindestmaß an Gerechtigkeit, dass sie mit einer sozialversicherungspflichtigen oder Vollzeitarbeit ihren Lebensunterhalt sichern können, so das politische Ziel. Es ist gerecht, eine Grenze nach unten zu ziehen.

Sicher stellt sich für den Unternehmer die Frage, wie finanziere ich das.
Der Endverbraucher trägt jedoch letztlich die 8,50 Euro.

Das hat auch Wirkung auf Minijobs, denn hier gilt ebenfalls der Mindestlohn. Künftig kann jeder 52 Stunden im Monat arbeiten, der 8,50 Euro in der Stunde verdient. Wer mehr arbeitet und die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro überschreitet, der verliert allerdings den Minijobstatus. Von daher kann der Druck entstehen, den Status des Mini-Jobs zu erhalten und eben weniger zu arbeiten.

Eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ist m.E. derzeit nicht vorgesehen.

Zur kalten Progression: In der Praxis wirkt die kalte Progression kaum, wie Wirtschaftsforscher nachgerechnet haben.

Der Staat habe diese Effekte ständig ausgeglichen, wie beispielsweise das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung festgestellt hat. Durch Anhebung der Grundfreibeträge, des Kindergeldes und Kinderfreibeträge zum Beispiel. Durch die stärkere Absetzbarkeit der Renten-, Kranken-, Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer wird ebenfalls dieser Effekt geschmälert. So wurde ermittelt, dass seit 1998 der Staat die Bürger bei der Einkommensteuer fast nur entlastet, man glaubt das kaum.

Wir müssen die weitere Entwicklung beobachten, aber akuter Handlungsbedarf besteht wohl derzeit nicht, an der Steuerschraube zu drehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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