Frage an Edgar Franke von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Franke
Die Antwort von Herrn Hofmeister hatte ich schon zur Kenntnis genommen; den man wird von Abgeordnetenwatch informiert, ein eine Antwort des betreffenden Politikers eingegangen ist. Ich hatte Sie als Bundespolitiker angeschrieben, weil es aus meiner Sicht zu Rechtsunsicherheiten führt, wenn in einem Bundesland eine Person ausgezeichnet wird, die Nazi- Graffiti/Sticker beseitigt und in einem anderen Bundesland eine Person dafür ein Strafverfahren bekommt und zivilrechtlich zur Kasse gebeten wird.
Sie scheinen nicht zu wissen, dass zunehmend Rechte und Ultrarechte das Umfeld mit Nazi-Parolen und verfassungsfeindlichen Zeichen usw verkleben/.versprühen, sich sogar mit ISIS & Hamas- Anhängern solidarisieren. http://logr.org/strassenkunst/ Wenn sie sich dort Graffiti & Sticker ansehen, so können Sie feststellen, dass die rechte Szene sich zunehmend an Sprayer heranmacht und bemüht ist, sie für sich zu gewinnen. Ist es nicht verständlich, wenn da einem Pädagogen die "Gäule durchgehen", wenn er trotz Meldungen keine Resonanz sieht?
Sollte man nicht Mittel zur Verfügung stellen, dass man vielleicht im Rahmen des Politikunterrichts derartige Symbole und Sticker beseitigt, wenn der Ordnungsdienst nicht nachkommt/nachkommen kann?
ich lasse mich nicht von Medien leiten, aber ich konnte selbst mit Hilfe von Suchmaschinen keine Äußerungen der Stadt finden, die zu einer Meinungsbildung betragen konnte.
Lt Herrn Hofmeister sollen die Sticker vom Bauhof entfernt worden sein: http://www.mittelhessen.de/cms_media/module_img/544/272143_1_articleorg_image_ad689cff2bbb32c65201122a3add477e.jpg
Fach- u. sachgerecht ist das auch nicht.
Für mich stellt sich vorrangig die Frage, wann es für Politiker eine Sachbeschädigung ist und wann eine Ordnungswidrigkeit. Der Sachschaden wurde von den Rechten durch das Plakatieren oder "stickern" verursacht. Sollten Politiker nicht deutlicher zwischen Sachschaden u. Verschmutzung definieren und die §§ 303/304 StGB nachbessern?
Liebe Frau Uduwerella,
selbstverständlich heiße ich rechtsextreme Handlungen überhaupt nicht gut. Auch akzeptiere ich keine rechte Graffiti oder Aufkleber. Aber eine Rechtsunsicherheit kann ich hier nicht erkennen.
Auch wenn Bürgercourage zu Recht geehrt wird, wie im Fall der Irmela Mensah-Schramm geschehen, so ist die rechtliche Beurteilung einer Sachbeschädigung klar.
Die Tathandlung muss eine Beschädigung oder Zerstörung sein. Beschädigung ist jeder körperliche Eingriff, der die Brauchbarkeit der Sache nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Beim Abkratzen von einem Aufkleber geht schon mal eine Glasscheibe oder ein Firmenschild kaputt. Werden Schmierereien an der Hauswand übermalt oder übersprüht, wird die Hauswand beschädigt. Dass das als Sachbeschädigung gilt, ist allen Beteiligten klar. Das war und ist auch Irmela Mensah-Schramm bewusst gewesen (http://www.taz.de/!2440/ ).
Eine Sachbeschädigung, wie es die Übermalung oder das Abkratzen von Graffiti und Aufkleber darstellt, kann auch vom Eigentümer geduldet werden, so dass eine rechtliche Ahndung nicht erforderlich ist. Das kann auch mit dem Eigentümer abgestimmt werden.
Ich selbst war einmal Bürgermeister einer Kleinstadt. Sobald wir rechte Schmierereien oder Aufkleber entdeckt bzw. gemeldet bekommen haben, wurden diese durch den städtischen Betriebshof umgehend entfernt, sofern es sich um öffentliche Flächen gehandelt hat. Bei privatem Eigentum muss man sich mit dem Eigentümer umgehend in Verbindung setzen. Ich sehe also auch die Notwendigkeit, dass eine örtliche Ordnungsbehörde sofort aktiv wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke