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Edgar Franke
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Frage von Franz H. •

Frage an Edgar Franke von Franz H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,

Kleinunternehmer haben seit 2007 ein großes Problem:

a) Großverdiener zahlen weniger als 1% KV-Beitrag , da der Beitrag oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr steigt Q: http://goo.gl/OW3r9G

während

b) Kleinunternehmern in der GKV dagegen Beiträge bis 100% zugemutet werden, ansonsten droht Enteignung ! Q: http://goo.gl/gpPz6t

In der Krankenversicherung herrscht seit 2007 Versicherungszwang gekoppelt an ein Mindesteinkommen von ca. 800 €.

Dieses Mindesteinkommen wird vom Staat festgesetzt und bildet die Beitragsgrundlage für den KV-Beitrag.

Wieviel ich wirklich verdiene ist dem Staat völlig egal.

Aufgrund dieses Versicherungszwangs und der Festlegung eines fiktiven Mindesteinkommens, per staatlichem Diktat, muß ich 150€/M. in die "freiwillige" GKV einzahlen. Das sind bis zu 60% meines Einkommens !

Als Freiberufler bewegt sich mein Einkommen zw. 200-500 €/M. Ich lebe autark und brauche kaum Geld zum Leben !

Zum Leben bleiben also teilweise nur noch 50€/M. Zahle ich nicht, werde ich enteignet, verliere meine Altersrückstellungen etc. !

Mein Selbstbestimmungsrecht, so zu leben wie ich es für richtig halte, ein Grundrecht, wird mit Füßen getreten, mißachtet !

Es kann nicht sein, daß der Staat bestimmt welches Einkommen ich zu erwirtschaften habe.

Der springende Punkt ist diese Verbindung von Mindesteinkommen & Versicherungspflicht in der KV. Wer autark leben will - ohne viel Geld, als Selbstversorger etc. - wird gezwungen sich Geld zu beschaffen, um nicht enteignet zu werden !

Vor der Versicherungspflicht, war ich ein freier Mensch.

Gerne würde ich mich an einer wirklich solidarischen KV freiwillig beteiligen, wo dann wirklich jeder (der Millionär - wie der kleine Unternehmer) seinen KV-Beitrag vom wahren Einkommen ( und nicht von einem fiktiven Phantasieeinkommen, wie derzeit) bezahlt.
Weitere Links & Infos unter http://www.twitlonger.com/show/n_1sdun6o

Frage:
Ist Abhilfe möglich und wann ?

MfG
Franz Huber

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Huber,

wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, sind Sie freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Dabei ist gemäß Sozialgesetzbuch V, § 240 Abs. 1, sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten 2014 bei freiwilligen Mitgliedern mindestens 921,67 EUR monatlich (90. Teil der monatlichen Bezugsgröße von 2.765,00 EUR x 30). Diese Berechnung trifft auf Sie zu.

Damit ist Ihr (Mindest-) Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt - allerdings nicht Ihr Einkommen.

Häufig haben Kleinunternehmer kein Einkommen in dieser Höhe. Die Beiträge sind somit, wie Sie es auch beschreiben, ein großes Problem. In diesem Fall kann die Bundesagentur für Arbeit Ihnen weiterhelfen. Führt die Beitragspflicht zur Hilfsbedürftigkeit, übernimmt die Bundesagentur auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung (siehe § 26 Abs.3 SGB II).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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