Frage an Edgar Franke von Ingmar K. bezüglich Verkehr
Hallo Herr Dr. Franke,
Wir in Leimsfeld bekommen momentan eine DSL Geschwindigkeit von 0,38 Mbit/s. Diese Geschwindigkeit ist mehr als zermürbend. Angebote, wie LTE, sind keine echte Alternative, da diese nur nachts eine höhere Geschwindigkeit bieten. Es sind schon mehrere halbherzige WLAN Bürgernetze installiert, die aber alle unter dem Gesetz der "verschuldensunabhängige Störerhaftung" (s.Link) leiden.
Der Verein Digitale Gesellschaft e.V. hat einen Gesetzesentwurf eingereicht, der diese, für mich völlig unverständliche, Gesetzeslage ändern möchte.
Die Telekommunikationsindustrie ist nicht Willens uns auf dem Lande breitbandige Anschlüsse zur Verfügung zu stellen. Das ist wirtschaftlich verständlich. Durch eine Legalisierung von kleingewerblichen und privaten Bürgernetzen, die vorhandene Bandbreiten wesentlich geschicketer bündeln und verteilen können, hätte die Landbevölkerung eine echte Chance auch an der digitalen Welt teilzunehmen.
Wie stehen Sie zu diesem Gesetzesentwurf?
Mit freundlichen Grüßen
Diplom Informatiker (FH) Ingmar Klippert
Sehr geehrter Herr Klippert,
die öffentliche Diskussion des digitalen Wandels hat einen starken Fokus auf Fragen der Sicherheit und der Überwachung gelegt. Die Potentiale der Digitalisierung für die Wirtschaft müssen in Deutschland besser erschlossen werden. Dafür müssen marktfähige Standards und sichere Technologien entwickelt werden. Mit dem geplanten Ausbau leistungsstarker Internetverbindungen sollen bis 2018 alle Haushalte mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgt werden. Im Koalitionsvertrag haben wir auch angekündigt: "Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). "Leider ist zur Zeit die befürwortete Mitnutzung von Netzen aufgrund von Verschlüsselungsverfahren in der Regel nicht möglich. Hintergrund der Verschlüsselungen ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der eine verschuldensunabhängige Störerhaftung der Netzbetreiber für rechtswidrige Handlungen von Dritten annimmt, die über ein nicht hinreichend geschätztes WLAN (Wireless Local Area Network) vorgenommen werden. Der Knackpunkt für den Ausbau bleibt diese Rechtslage. Die ursprünglich durch eine richterliche Auslegung des Telemediengesetzes entstandene "Störerhaftung" ist das größte Hindernis. Für private Anbieter ist es wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind. Bisherige Anträge und Gesetzesentwürfe haben dieses noch nicht sichern können. Hier sind unsere Fachexperten und die beteiligten Bundesministerien dabei, rechtssichere Lösungen zu entwickeln. Wir sind bestrebt, die im Koalitionsvertrag angekündigte Aufgabe schnellstmöglich zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke