Frage an Edgar Franke von Roland R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Franke,
aufgrund ihrer Aussagen in der HNA von letzter Woche zum Thema Süd link möchte ich mich jetzt an sie wenden. Stromleitungen können Auswirkungen haben, die gesundheitsschädlich sind. Solche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Großprojekte möchte selbstverständlich niemand. Da geht es also nicht um Bequemlichkeit oder Egoismus, sondern zum Beispiel um ernst zu nehmende Gesundheitsgefahren wie Erfahrungen der letzten Jahren immer wieder zeigen. Nun meine Frage an Sie. Können Sie Gesundheitsgefahren, im Zusammenhang mit der neu zu errichtenden Stromtrasse, ausschließen ? Wie kommen sie zu Ihrer Einschätzung.
Mit freundlichen Grüssen
Roland Richberg
Sehr geehrter Herr Richberg,
ich habe beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit den möglichen Gesundheitsgefährdungen, die von der geplanten Stromtrasse ausgehen können, beschäftigt. Ich habe die Frage gestellt: Welche Auswirkungen hat die neue Stromtrasse auf die Gesundheit der Menschen? Die Frage nach der Gesundheitsgefährdung beantworteten nämlich TenneT-Vertreter bisher lediglich mit dem Verweis auf die bestehenden Grenzwerte, die eingehalten würden. Auch die Studie bestätigt dies. Sie weist aber auch auf die Notwendigkeit weitergehender Untersuchungen hin.
So heißt es im Fazit: „In den letzten 30 Jahren sind zahlreiche Untersuchungen und Studien zur Auswirkung elektrischer und magnetischer Felder und dem möglichen Auftreten von Krebs durchgeführt worden. Die IARC hat im Jahr 2002 niederfrequente Felder in die Klasse 2B als „möglicherweise krebserregend" eingestuft. Auch die in jüngster Zeit durchgeführten Analysen konnten bisher keinen kausalen Zusammenhang zwischen niederfrequenten Feldern und beispielsweise Krebsentstehung nachweisen. Inwieweit die statistischen Relationen auch einen kausalen Wirkungsmechanismus zulassen, konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Daher empfiehlt auch die WHO weitere Untersuchungen des Sachverhalts.“ Bei einer Veranstaltung der BI in Körle gegen die 380 KV Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar (Wechselstromleitung) hat der Sachverständige der BI damals zum Ausdruck gebracht, dass man in einem Abstand von 150 m zur Trasse eine Strahlenbelastung zumindest nicht mehr messen könne.
Wir haben im Kreistag gefordert, dass die Trasse möglichst die Nähe zu Siedlungen vermeidet. Umso dringlicher erachten wir es, dass die Planung mit den Bürgerinnen und Bürger zusammen durchgeführt wird. Hierzu gehört vor allem, dass umgehend der Landesentwicklungsplan analog den landesplanungsrechtlichen Festsetzungen in Niedersachsen angepasst wird, damit klar die Mindestabstände von Stromtrassen zu Wohnhäusern und Wohngebieten geregelt werden (400 m). Doch Staatsminister Al-Wazir prüft noch derzeit, ob im Zuge der in 2015 anstehenden Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Hessen eine zu Niedersachsen analoge landesplanungsrechtliche Festlegung zweckmäßig ist. Hier erwarten wir eine klare Aussage und Positionierung.
Im Übrigen möchte ich auf ein ausführliches Antwortschreiben an die Bürgerinitiativen und Bürgermeister im Schwalm-Eder-Kreis verweisen. Sie können es hier nachlesen: http://www.edgarfranke.de/SuedLink.210.0.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke