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Edgar Franke
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Frage von Peter Z. •

Frage an Edgar Franke von Peter Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,

die Nachrichten über die aktuelle Ebola-Pandemie bringen mich dazu, mich mit einem Anliegen an Sie als Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses zu wenden.

Ich arbeite als Pflegekraft in einem großen Hamburger Krankenhaus. Vor einiger Zeit habe ich an einer betriebsinternen Fortbildung zur Vorbereitung auf mögliche zukünftige Epidemien in Hamburg teilgenommen.

Betroffen machte das Resümee dieser Veranstaltung: Angesichts der zahlreichen, weltweit auftretenden Infektionskrankheiten ist es nicht die Frage ob, sondern nur wann die nächste große Epidemie in Hamburg auftreten wird.

Zynische Heiterkeit löste dagegen die Aussage aus, dass z.B. im Falle einer schweren Grippeepidemie mit einem Personalausfall von 30-50% in Hamburger Kliniken gerechnet wird. Gelacht wurde deswegen, weil bereits jetzt die Personalknappheit in unserer Einrichtung so groß ist, dass selbst ohne Krankenstand die nötigsten Pflegetätigkeiten kaum noch zu schaffen sind. Eine einzige kranke Kollegin kann die Abläufe auf einer Station schon zusammenbrechen lassen. Niemand konnte sich vorstellen, wie bei einem massenhaften Personalausfall bei einer Epidemie der Klinikbetrieb aufrechterhalten werden soll. So weit ich die Situation in den Hamburger Krankenhäusern überblicke scheint dies ein Problem zu sein, das überall besteht. Ich vermute, dass dies in anderen Bundesländern ähnlich ist.

Ich möchte nun gerne von Ihnen wissen, ob dem Gesetzgeber diese Problematik bewusst ist, und ob diesbezüglich an Lösungen gearbeitet wird.

Wie wollen Sie die Krankenhausversorgung im Epidemiefall aufrechterhalten, wenn es zu den prognostizierten Personalausfällen kommt?

Gibt es Gesetzesinitiativen für eine Mindestpersonalbesetzung in Kliniken, die dem erhöhten Personalbedarf im Epidemiefall gerecht werden?

Wer trägt die Verantwortung, wenn durch geplanten Personalmangel in Kliniken Menschen zu Schaden kommen?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Zimmer

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Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre Frage zur Krankenhausversorgung vor dem Hintergrund des Ebolaausbruchs in Westafrika. Gern will ich Ihnen hier antworten.

Grundsätzlich muss man sagen, dass Deutschland gegen eine mögliche Ausbreitung von Ebola bestens gewappnet ist: Die internationalen Flughäfen Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München sind auf Fälle hochinfektiöser Krankheiten vorbereitet. Reisende können sofort isoliert werden. In Deutschland besteht nach Einschätzung aller Experten nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Ebola-Erkrankung über die Einreise eines Erkrankten kommen kann. Natürlich kann man dieses Risiko nicht vollständig ausschließen. Dennoch sagen mir die Fachleute, dass eine Gefährdung für die Bevölkerung nicht besteht, weil Deutschland und Europa alle Voraussetzungen für einen sichere Versorgung von Patienten sowie zur Nachverfolgung und Isolierung von Kontaktpersonen etabliert sind.

Deutschland verfügt bereits seit 2003 über ein Netzwerk von Kompetenz- und Behandlungszentren, die auf den Umgang mit lebensbedrohlichen, hoch ansteckenden Krankheiten wie Ebola spezialisiert sind. Derzeit haben wir insgesamt sieben spezielle Behandlungszentren mit etwa 50 Klinik-Plätzen für mögliche Ebola-Patienten. Im übrigen sind wir dabei weltweit führend! Diese Sonderisolierstationen verfügen über technische Maßnahmen wie Schleusen und Dekontaminierungsanlagen, die ein Entweichen des Erregers verhindern. Ich kann also Ihre Befürchtungen einer Epidemie in Hamburg oder in Deutschland insgesamt und die von Ihnen damit verbundenen Personalausfälle derzeit nicht teilen.

Die Große Koalition hat in Bezug auf Pflegepersonal insgesamt im Koalitionsvertrag gerade auf Drängen der SPD u. a. Personalmindeststandards vereinbart. Wir wollen diese auch umsetzen. Zudem wollen wir Qualitätsparameter in der Pflege in das DRG-System stärker implementieren. Schließlich haben wir ganz konkret mit dem vor wenigen Wochen beschlossenen Pflegestärkungsgesetz den Personalschlüssel in Alten- und Pflegeheimen verbessert. Eine zusätzliche Betreuungskraft für 20 Pflegebedürftige bedeutet insgesamt bis zu 45.000 zusätzliche Pflegekräfte. Auch eine gerechte Bezahlung der Pflegekräfte ist uns wichtig. Deshalb haben wir mit dem bereits erwähnten, jetzt beschlossenen Gesetz auch die tarifliche Bezahlung von Pflegekräften gestärkt. Das bedeutet, Pflegeeinrichtungen, die Tariflöhne zahlen, werden künftig gestärkt. Tariflöhne dürfen bei Vergütungsverhandlungen auch nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden.

Sehr geehrter Herr Zimmer, ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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