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Edgar Franke
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Frage von Udo B. •

Frage an Edgar Franke von Udo B.

Sehr geehrter Herr Dr. Franke!
Mit großer Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie für die Einführung von Genmais in die EU - bzw. gegen den "Antrag zur Verhinderung der Einführung" gestimmt haben. Deshalb möchte ich gern mehr über die Beweggründe für dieses Votum wissen, zumal etwa 88% aller Bürger eben dies nicht wünschen. Und für letzteres sprechen viele schwerwiegende Gründe. Ohne nun die zahlreichen Einzelheiten abhandeln zu wollen, lässt sich sagen, dass der besagte Genmais selbst das Problem ist, das zu lösen er vorgibt (vgl. die zahllosen Dokumentationen u. wissenschaftlichen Expertisen).
Noch weitergehend aber ist: ein Ja zum Genmais ist das Einfallstor und die Vorentscheidung für das Freihandelsabkommen, welches Profitinteressen von Großkonzernen über das Selbstbestimmungsrecht von Staaten und deren Bürger stellt, den Verbraucherschutz vollkommen aushebelt, kurz, eine Vielzahl hiesiger demokratischer Errungenschaften dramatisch beschneidet.
Mit freundlichem Gruß
Udo Baukus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baukus,

Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten, weil es in der Bundesregierung keine klare Linie gibt: SPD und CSU lehnten den Anbau ab, die CDU ist dafür. Bundeskanzlerin Angela Merkel erfüllt damit nicht die Erwartungen der Menschen in Deutschland.

Diese Vorgehensweise ist jedoch üblich und wird auf allen politischen Ebenen praktiziert. Sind sich Koalitionspartner nicht einig, wird sich eben enthalten. So bedauerlich die Entscheidung ist, politisch ist die Vorgehensweise notwendig, um nicht immer wieder die Zusammenarbeit in Frage stellen zu müssen. Daher war auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

Mir ist klar, dass die uneinheitliche Haltung der Bundesregierung in der Frage der Zulassung der Genmaissorte 1507 für den Anbau in der EU für viele Bürgerinnen und Bürgern unbefriedigend ist. Unsere Argumente für ein Verbot des Anbaus von Genmais bleiben aber nach wie vor auf dem Tisch.

Mittels einer Ausstiegsklausel - dem sogenannten Opt-Out-Verfahren –könnte es dennoch gelingen, ein nationales Verbot zu erzielen. Auch Brüssel hatte Vorschläge für einen Verzicht auf nationaler oder regionaler Ebene gemacht. Mit anderen Worten: trotz der EU-Zulassung ist ein Verbot in Deutschland möglich. Da werden wir uns für einsetzen.

Das von Ihnen angesprochene geplante transatlantische Handels- und Investitions-abkommen (TTIP) gilt es konsequent an bestehenden Standards auszurichten. Die Verhandlungen dürfen die Errungenschaften der EU im Bereich der Sozial-, Arbeits-, Umwelt-, Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsstandards nicht in Frage stellen. Im Gegenteil: Das hohe Schutzniveau für Verbraucher, Umwelt und Arbeit muss erhalten bleiben. Dasselbe gilt für das europäische Niveau von Verbraucherrechten und Datenschutzstandards. Dafür setzen wir uns ein!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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